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Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte

Profil

Der Beruf der/des Steuerfachangestellten, staatlich anerkannt, ist interessant und abwechslungsreich, mit guten Perspektiven für die Zukunft.
Nachstehend einige Informationen zu diesem Berufsbild:

Ausbildungsweg

Qualifizierte, in der Regel dreijährige Ausbildung bei einem Angehörigen des steuerberatenden Berufes (Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Steuerberatungsgesellschaft) oder einem Angehörigen des wirtschaftsprüfenden Berufes (Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft). Die praktische Ausbildung wird durch den theoretischen Unterricht in den Kaufmännischen Berufsschulen mit Steuerfachklassen ergänzt.

Hauptaufgaben des/der Steuerfachangestellten

Die Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen, die Ausarbeitung von Steuererklärungen sowie die Mandanten-Buchhaltung mit ihren vielfältigen Aufgabenstellungen. Steuerfachangestellte bearbeiten einmalige oder laufende Vorgänge unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade und bereiten sie ggf. entscheidungsreif vor.

Ausbildungsplatz-Börse / Praktikums-Börse

Button Azubi-Börse

Wenn Sie aktuelle Ausbildungsplatzangebote zum/zur Steuerfachangestellten einsehen oder ein Ausbildungsplatzgesuch aufgeben möchten, nutzen Sie unsere Azubi-Börse.

Steuerfachangestellte/r und Fortbildungsmöglichkeiten

Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit

Steuerberater und ihre Mitarbeiter bedienen sich modernster Büro- und Kommunikationstechnik. Computer nehmen ihnen das Ausfüllen von Formularen ab, entlasten sie von Büro- und Verwaltungsarbeit. Steuerfachangestellte gehen mit Menschen um. Sie stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Mandanten, zu den Vertretern der Finanzverwaltung, weiteren Behörden, Krankenkassen und anderen Institutionen.

Die nächste Stufe: Fachassistent/in

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt oder zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling setzt eine mindestens einjährige bzw. eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Steuerfachangestellte(r) bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes – nach Abschluss der Berufsausbildung – voraus.

Die weitere Stufe: Steuerfachwirt/in

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung setzt eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Steuerfachangestellte(r) bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes – nach Abschluss der Berufsausbildung – voraus.

Ausbildungsweg und Tätigkeiten

Ihr Profil

Als Steuerfachangestellte/r haben Sie

  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und
  • die Fähigkeit zu analytischem Denken.


Sie sind:

  • kontaktfreudig
  • bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.

Ein qualifizierter Schulabschluss erleichtert die Ausbildung. Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife, mit Abschluss einer Höheren Handelsschule oder Wirtschaftsfachschule bringen gute Voraussetzungen für diese Ausbildung mit.

Ausbildungsvergütung

Als Auszubildende/r zur/zum Steuerfachangestellten im Bezirk der Steuerberaterkammer Stuttgart erhalten Sie diese Vergütung:

  • Vergütung im 1. Ausbildungsjahr pro Monat: 1.100 € brutto*
  • Vergütung im 2. Ausbildungsjahr pro Monat: 1.250 € brutto*
  • Vergütung im 3. Ausbildungsjahr pro Monat: 1.400 € brutto*

(ab 01.08.2024)
* Eine Unterschreitung der Vergütungssätze um bis zu 20% wird nicht beanstandet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Ausbildung

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:

N

Erledigen der Lohn- + Gehaltsabrechnungen

N

Erstellen von Finanzbuchführungen

N

Vorbereiten von Jahresabschlüssen

N

Bearbeiten von Steuererklärungen

N

Auskunft erteilen an Mandanten

N

Prüfen von Steuerbescheiden

Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.

3 Jahre dauert die Ausbildung. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.

Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:

 

Steuerwesen

  • Abgabenordnung
  • Bewertungsgesetz
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer

 

Rechnungswesen

  • Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
  • Buchführungs- und Abschlusstechnik

 

Tätigkeiten einer Auszubildenden im dritten Lehrjahr

  • Sie kommt um 8.00 Uhr in die Praxis. Wie jeden Morgen schaltet sie als erstes ihren PC ein. Für die Mandantenbesprechung ihrer Chefin, der Steuerberaterin Weber, mit dem Geschäftsführer des Autohauses Neumann, Herrn Friedrich, am Nachmittag, muss sie dringend noch einige Buchhaltungsunterlagen vorbereiten. Sie beginnt mit dem Kontieren der letzten Bankauszüge und gibt die Buchungen sofort in das Buchhaltungsprogramm ein.
  • Die Summen- und Saldenliste und die üblichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen druckt sie aus. Sie klärt noch einige Fehlbuchungen und berichtigt sie gleich am PC.
  • So, das wäre geschafft, jetzt eine Tasse Kaffee, einen Snack und dann geht’s weiter.
    Ihr Kollege Philipp, ein erfahrener Steuerfachwirt, bespricht mit ihr die Reihenfolge der noch zu erledigenden Arbeiten. Er steht Ihr immer mit Rat und Tat zur Seite.
  • Für einen anderen Mandanten prüft sie noch den heute vom Finanzamt eingegangenen Einkommensteuerbescheid.
  • Da Mitte des Monats die Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter des Autohauses anstehen, schließt sie auch die Lohnbuchhaltung ab. Sie telefoniert mit der AOK, um einige Unklarheiten wegen der Krankenversicherung einer beim Autohaus beschäftigten Aushilfe zu klären.
  • Endlich Mittagspause. Etwas Zeit zu relaxen.
  • Um 14.00 Uhr kommt Herr Friedrich zur Besprechung. Zusammen mit ihrer Chefin besprechen sie die vorbereiteten Unterlagen. Schön, dass sie Herrn Friedrich nun endlich mal persönlich kennen lernt, nachdem sie schon oft miteinander telefoniert haben.
  • Kurz nach 15.00 Uhr geht es mit der monatlichen praxisinternen Fortbildung zu aktuellen Neuerungen im Steuerrecht weiter. Vor ihrem Feierabend erledigt sie noch schnell die notwendige Ablage und die Ausgangspost.
  • Eine Menge Arbeit, die immer fristgerecht erledigt werden muss. Aber daran hat sie sich schnell gewöhnt. Morgen, Freitag, ist Berufsschule und dann geht’s ab in das verdiente Wochenende.

Auszubildende zur Steuerfachangestellten im dritten Lehrjahr

Berufsschulen

Berufsschulpflichtig sind gemäß §§ 77 und 78 Schulgesetz alle Schulabgänger einer auf der Grundschule aufbauenden Schule, die zu dem Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis begonnen, ist der Auszubildende bis zum Abschluss der Berufsausbildung berufsschulpflichtig. Wer ein Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt, ohne berufsschulpflichtig zu sein, kann die Berufsschule bis zum Abschluss mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen besuchen. Die Kammer empfiehlt allen nicht mehr Berufsschulpflichtigen den Besuch der Steuerfachklassen.

Der Unterricht umfasst:

  • im 1. Berufsschuljahr die Grundstufe (mit Steuerfachunterricht)     
  • im 2. Berufsschuljahr die Steuerfachklasse I
  • im 3. Berufsschuljahr die Steuerfachklasse II

Auszubildende, die in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine verkürzte Ausbildungsdauer absolvieren, werden in der Berufsschule sofort in die zweite Klasse aufgenommen, d.h. ihnen wird insbesondere der steuerrechtliche Unterrichtsstoff des ersten Schuljahres durch die Schule nicht vermittelt.

Dies bedeutet, dass Auszubildende, die an einer verkürzten Ausbildungsdauer interessiert sind, sowie Ausbildende bzw. Ausbilder, die bereit sind, einen Ausbildungsvertrag mit verkürzter Dauer einzugehen, selbst dafür verantwortlich sind, in welcher Form der fehlende steuerrechtliche Stoff des ersten Schuljahres vermittelt wird.

In diesen Fällen sind entweder die Auszubildenden gehalten, sich den versäumten Unterrichtsstoff selbst zu erarbeiten, oder die Ausbildenden/Ausbilder bzw. deren Mitarbeiter müssen entsprechende Unterweisungen vornehmen.

 

Zuständigkeitsbereiche und Anschriften der Kaufmännischen Berufsschulen:

In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, den Besuch an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule zu beantragen.

Dieser Antrag ist an die örtlich zuständige Schule unter Angabe der persönlichen Daten des Auszubildenden sowie der Pendelzeiten zwischen Wohnung bzw. Ausbildungsstätte des Auszubildenden sowohl zur zuständigen als auch zur gewünschten Schule zu stellen.

Ohne Zustimmung der örtlich zuständigen Schule darf eine andere Schule den Auszubildenden nicht aufnehmen.

Aalen

Kaufmännische Schule Aalen
Steinbeisstraße 2
73430 Aalen
Telefon (07361) 566300
Telefax (07361) 566304
info@ks-aalen.de
www.ks-aalen.de

Heilbronn

Gustav-von-Schmoller-Schule Heilbronn
Kaufmännische Berufsschule
Frankfurter Straße 63
74072 Heilbronn
Telefon (07131) 562446
Telefax (07131) 562436
sekretariat@gvss.de
www.gvss-hn.net

Reutlingen

Theodor-Heuss-Schule Reutlingen
Kaufmännische Berufsschule
Schulstraße 35
72764 Reutlingen
Telefon (07121) 485311
Telefax (07121) 485390
info@ths-reutlingen.de
www.ths-reutlingen.de

Stuttgart-Nord

Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord
Heilbronner Straße 155
70191 Stuttgart
Telefon (0711) 21692300
Telefax (0711) 21692359
ksn@stuttgart.de
www.ksn-stuttgart.de

Göppingen

Kaufmännische Berufsschule Göppingen
Christian-Grüninger-Straße 12
73035 Göppingen
Telefon (07161) 613150
Telefax (07161) 613169
info@ks-goeppingen.de
www.ks-goeppingen.de

Ravensburg

Humpis-Schule Ravensburg
Kaufmännische Berufsschule
Sankt-Martinus-Straße 77
88212 Ravensburg
Telefon (0751) 368300
Telefax (0751) 368318
sekretariat@humpis.de
www.humpis-schule.de

Rottweil

Nell-Breuning-Schule Rottweil
Kaufmännische Berufsschule
Heerstraße 150
78628 Rottweil
Telefon (0741) 2708300
Telefax (0741) 2708310
info@nbs-rottweil.de                   
www.nbs-rottweil.de

Ulm

Friedrich-List-Schule Ulm
Kaufmännische Berufsschule
Kornhausplatz 7
89073 Ulm
Telefon (0731) 1613882
Telefax (0731) 1613894
kbs@fls-ulm.de
www.fls-ulm.de

AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres startet auch die neue “AzubiCard Baden-Württemberg”. Die Steuerberaterkammer Stuttgart unterstützt dieses Projekt und ist beim Start der AzubiCardBW mit dabei.

Weitere Informationen und Filme

Mehr zu den Ausbildungsinhalten, dem täglich Ablauf in der Kanzlei sowie hilfreiche Tipps zur Bewerbung finden Sie sehr anschaulich auf den folgenden Seiten:

Anschauliche Videos zum Beruf 

Jennifer Hof (ehemalige Gewinnerin der Castingshow Germany’s next Topmodel)