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Abgabefristen Jahressteuererklärung

Im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 verlängert.

Eine Person arbeitet am Laptop und macht nebenher Notizen auf Papier.

Verlängerung der Abgabefristen für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024

Der Durchbruch ist gelungen. Im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I, S. 911 ff.) wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 wie folgt verlängert:

Erklärungsfrist für 2020: 31. August 2022
Erklärungsfrist für 2021: 31. August 2023
Erklärungsfrist für 2022: 31. Juli 2024
Erklärungsfrist für 2023: 31. Mai 2025
Erklärungsfrist für 2024: 30. April 2026

Wir bitten die Kollegenschaft aber auch, weiterhin eine kontinuierliche Bearbeitung der Jahressteuererklärungen vorzunehmen und bei den Finanzämtern einzureichen.

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