18.09.2026
Aktuelle Themen
Jetzt handeln: Geldwäscheprävention – AMLA-Konsultation zur Risikobewertung von Steuerberatern
Bis zum 27. September 2026 können Berufsträger/innen Einfluss nehmen. Nutzen Sie die Konsultation und helfen Sie mit, unverhältnismäßige Melde-, Dokumentations- und Datenerhebungspflichten zu verhindern.
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Bewertung des Risikoprofils von Verpflichteten des Nichtfinanzsektors durch (sog. RTS Risk). Davon sind auch Steuerberaterinnen und Steuerberater unmittelbar betroffen. Die Konsultation richtet sich auch an Steuerberater/innen und Steuerbevollmächtigte und läuft bis zum 27. September 2026.
Der RTS soll künftig die Methodik vorgeben, nach der die Steuerberaterkammern das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko ihrer Mitglieder bewerten und einer Risikoklasse zuordnen. Hierzu sollen in regelmäßigen Abständen verschiedene Daten bei den Berufsangehörigen erhoben werden.
Nach dem Entwurf sollen die Steuerberaterkammern künftig für die geldwäscherechtlich Verpflichteten individuelle Risikoprofile erstellen und diese regelmäßig aktualisieren. Hierfür sieht die AMLA eine umfangreiche Erhebung von Daten zu den Kanzleien, ihrer Mandantschaft, ihren Tätigkeiten und den bestehenden Sicherungsmaßnahmen vor.
Aus Sicht der Steuerberaterkammern droht hier erheblicher zusätzlicher Bürokratieaufwand für den Berufsstand.
Besonders kritisch sind insbesondere:
- eine sehr umfangreiche Datenerhebung: Für Steuerberater/innen können insgesamt bis zu rund 65 Datenpunkte relevant werden. Ein erheblicher Teil dieser Angaben wird in den Kanzleien heute nicht als zentral auswertbarer Datenbestand vorgehalten und müsste erst zusätzlich erhoben oder aufbereitet werden.
- viel zu niedrige Schwellenwerte für kleine Kanzleien: Nach dem Entwurf sollen Erleichterungen grundsätzlich nur bei einem Jahresumsatz von höchstens € 600.000,00 und höchstens fünf Vollzeitäquivalenten greifen. Damit würde ein großer Teil der typischen kleinen und mittleren Steuerberatungskanzleien von den Erleichterungen nicht profitieren.
- ungeeignete Kriterien: Die Zahl sämtlicher Beschäftigten sagt wenig über das Geldwäscherisiko einer Kanzlei aus. Für die geldwäscherechtlich relevante Größe sollten insbesondere die Berufsträger/innen maßgeblich sein.
- zu kurze Bewertungszyklen: Die vorgesehenen Fristen für Erst- und Folgebewertungen lassen die große Zahl der Verpflichteten im Nichtfinanzsektor außer Acht. Allein in Deutschland werden künftig voraussichtlich rund 60.000 bis 70.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater geldwäscherechtlich Verpflichtete sein.
- zu wenig Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsstands: Steuerberater/innen sind stark berufsrechtlich reguliert und beaufsichtigt. Sie führen – anders als Kreditinstitute – grundsätzlich keine Transaktionen für ihre Mandantinnen und Mandanten aus und betreiben kein banktypisches Transaktionsmonitoring. Die Anforderungen müssen dieser besonderen Struktur und dem Risikoprofil des Berufsstands Rechnung tragen.
Jetzt an der Konsultation teilnehmen
Die Kammer appelliert deshalb an Sie, sich bis zum 27. September 2026 selbst an der öffentlichen Konsultation der AMLA im Internet zu beteiligen.
Je mehr Steuerberaterinnen und Steuerberater der AMLA aus der eigenen Kanzleipraxis schildern, welche zusätzlichen Erhebungs-, Dokumentations- und IT-Aufwände die geplanten Vorgaben auslösen würden, desto deutlicher wird, dass die Regelungen grundlegend nachgebessert werden müssen.
Dabei geht es nicht darum, wirksame Geldwäscheprävention infrage zu stellen. Vielmehr müssen die Anforderungen risikoorientiert, verhältnismäßig und für kleine und mittlere Kanzleien praktisch umsetzbar ausgestaltet werden.
Auch politische Vertreter/innen ansprechen
Wir bitten Sie zudem, sich mit diesem Anliegen an Ihre Bundestagsabgeordneten und/oder die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wenden. Auch auf politischer Ebene muss deutlich werden, welche Folgen die derzeit vorgesehenen Vorgaben für den steuerberatenden Berufsstand und insbesondere für kleine und mittlere Kanzleien hätten.
Die zentrale Botschaft lautet: Wirksame Geldwäscheprävention ja – aber keine unverhältnismäßige Massendatenerhebung und keine bankähnlichen Anforderungen für Steuerberatungskanzleien.
Unterstützung durch die Kammer
Um Ihnen die Beteiligung zu erleichtern, stellt die Kammer im Mitgliederbereich der Homepage (bitte loggen Sie sich zuerst ein) folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Muster zur Beantwortung der AMLA-Konsultation aus Sicht der Berufsträger/innen
- Musterschreiben an Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete
Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und beteiligen Sie sich. Nur wenn der Berufsstand seine praktischen Erfahrungen jetzt deutlich einbringt, besteht die Chance, unverhältnismäßige Bürokratie zu verhindern, bevor sie verbindlich wird.
Die Steuerberaterkammern sowie die Bundessteuerberaterkammer werden sich an der Konsultation sowie der öffentlichen Anhörung beteiligen.
Weitere Beiträge
25.09.2024
Corona-Hilfen
Wichtige Informationen für Steuerberaterinnen und Steuerberater rund um das Thema Corona-Hilfen.
26.06.2025
Das müssen Sie als Steuerberater/in bei der Nutzung von KI wissen
Mit dem sogenannten AI-Act schafft die EU-Kommission erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI. Der AI-Act betrifft auch Steuerberater/innen, unabhängig davon, ob Sie eigene KI-Systeme entwickeln oder „nur“ nutzen. Unser Seminar informiert Sie.
23.07.2025
Fachkräfte gewinnen – wir unterstützen Sie dabei!
Spannende Einblicke rund um den Erfolg der Fachkräfteinitiative: Kurzfilm zur Imagekampagne "#zahltsichausbildung" und neue Materialien für Kanzleien.