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Das müssen Sie als Steuerberater/in bei der Nutzung von KI wissen

Mit dem sogenannten AI-Act schafft die EU-Kommission erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI. Der AI-Act betrifft auch Steuerberater/innen, unabhängig davon, ob Sie eigene KI-Systeme entwickeln oder „nur“ nutzen. Unser Seminar informiert Sie.

Eine Person nutzt eine KI mit Chat-Funktion.

Künstliche Intelligenz: Was Steuerberatungskanzleien jetzt zum EU AI-Act wissen müssen

Künstliche Intelligenz (KI) verändert zunehmend den Arbeitsalltag – auch in Steuerberaterkanzleien.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1689, dem sogenannten AI-Act, schafft die EU-Kommission erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI.

Der AI-Act betrifft auch Steuerberater/innen, unabhängig davon, ob Sie eigene KI-Systeme entwickeln oder „nur“ nutzen. Als Betreiber oder Anwender von KI-Systemen müssen Sie sicherstellen, dass alle Beteiligten, also auch Ihre Mitarbeitenden, über ausreichende Kompetenzen im Umgang mit KI verfügen. Dazu zählt sowohl technisches Grundverständnis als auch Wissen über rechtliche Anforderungen.

Unser Online-Seminar vermittelt Ihnen alle wichtigen Informationen.

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