01.10.2025
Veranstaltungen
Steuerberatung zum Jahreswechsel
Das gesamte Steuerrecht eines Jahres in einem Seminar: Investitionsbooster, Jahressteuergesetz, Steuerfortentwicklungsgesetz u.v.m.
Das gesamte Steuerrecht eines Jahres in einem Seminar!
Nachdem die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl noch vor der Sommerpause mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (dem „Wachstumsbooster“) erste Investitionsanreize gesetzt hat, darf man gespannt sein, was nun noch im Herbst gesetzgeberisch in die Wege geleitet werden wird. Neben einigen unterjährigen Anwendungsstichtagen bereitet auch die vieldiskutierte Steuersatzsatzsenkung in der Gastronomie erneut Kopfschmerzen. Unabhängig davon gilt es, sich auch noch mit den bereits zum Jahreswechsel 2024/2025 verabschiedeten gesetzlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz auseinanderzusetzen. Daneben haben aber auch die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung wieder zahlreiche neue Akzente gesetzt.
Immer wieder geht es dabei auch um die Elektro-Kfz, bei denen wieder einmal Anpassungen erfolgt sind. Der Streit um die Rentenbesteuerung hat eine neue Dynamik erhalten, nachdem die Verwaltung keinen Bedarf für eine Anpassung sieht. Zum wesentlich verbesserten § 7b EStG hat die Finanzverwaltung in ihrem neuen BMF-Schreiben durchaus erfreuliche Auslegungsregeln verkündet; hier bietet sich – auch in Kombination mit der neuen degressiven AfA für den Mietwohnungsneubau – interessantes Steuersparpotenzial. Auch der Umwandlungssteuererlass brachte einige neue Akzente, die es zu beachten gilt.
Bei der Umsatzsteuer geht es immer noch um die Einführung der E-Rechnung, wozu die Finanzverwaltung ergänzende Aussagen parat hält. Erbschaftsteuerlich stellen sich alte und neue Fragen zur Abgrenzung des begünstigten Betriebsvermögens. Der BFH ist bei der Abgrenzung des schädlichen Verwaltungsvermögens jedenfalls eng unterwegs.
Erfahrene Referenten geben einen praxisnahen Überblick
Im Seminar werden Sie erfahren, welche Änderung ab wann gilt, was bis zum Jahresende 2025 noch zu regeln ist und welche Auswirkungen sich für die Steuererklärungen für das Jahr 2025 ergeben. Zusätzlich gehen die Dozenten darauf ein, was im neuen Jahr 2026 auf Sie als Steuerberater/in zukommt!
Die für ihr fundiertes Wissen bekannten Referenten Regierungsdirektor Matthias Künze und Steuerberater Friedbert Lang stellen die wesentlichen aktuellen Entwicklungen über alle Steuerarten hinweg dar und bieten einen umfassenden Gesamtüberblick. Hierbei bürgt das Referententeam nicht nur für eine praxisverwertbare Darstellung, sondern auch dafür, dass die Seminarthemen aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus und steuerartenübergreifend beleuchtet werden.
Weitere Infos & Anmeldung
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Steuerberatung zum Jahreswechsel
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