AUSBILDUNGSVERTRAG
Ausbildung zum Steuerfachangestellten
Auszubildende richtig einstellen
Bevor ein Auszubildender seine Ausbildung bei Ihnen beginnt, sind einige formale Schritte notwendig, die Sie als Ausbildungsbetrieb beachten sollten:
Ausbildungsvertrag abschließen und einreichen
Nachfolgend sehen Sie Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen können.
1. Füllen Sie den Ausbildungsvertrag über das DATEV-Portal “Ausbildungsvertrag online” digital aus. Dort müssen sich einmalig registrieren. Beim Ausfüllen des Vertrags können Sie die eingegebenen Daten zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
2. Nach der Eingabe aller notwendigen Informationen werden die von Ihnen erfassten Daten verschlüsselt und elektronisch an die Kammer übermittelt.
3. Drucken Sie den Ausbildungsvertrag zweifach (bei Vertragsabschluss mit noch minderjährigen Auszubildenden dreifach) aus und lassen Sie die Verträge von allen Beteiligten unterzeichnen. Jede Vertragspartei erhält ein Vertragsexemplar für seine Unterlagen. Bitte achten Sie auch darauf, dass den Vertragsausfertigungen die Seite 2 des Berufsausbildungsvertrages beigefügt ist.
4. Senden Sie die folgenden Unterlagen (jeweils einfach) per E-Mail an mail@stbk-stuttgart.de:
5. Für Kammermitglieder entstehen keine Eintragungs- oder Prüfungsgebühren.
Die Kammer wird sowohl den Ausbildenden als auch den Auszubildenden, ggf. auch die gesetzlichen Vertreter, über die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse informieren.
Berufsschule
Als Ausbilder/in müssen Sie den Auszubildenden unverzüglich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zur Berufsschule anmelden, nicht erst mit dem Tag des Ausbildungsbeginns.
Schüler-Anmeldebogen
Auf der Website der jeweiligen Schule steht der passende Anmeldebogen zum Download bereit.
Berufsschulpflichtig sind gemäß §§ 77 und 78 Schulgesetz alle Schulabgänger einer auf der Grundschule aufbauenden Schule, die zu dem Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Weitere Informationen zum Berufsschulunterricht finden Sie auf der Seite Berufsschule.
Ausbildungsnachweis

Schriftliche oder elektronische Form
Der Ausbildungsnachweis ist gleichzeitig der Ausbildungsrahmenplan: Er enthält alle Inhalte, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen. Bitte händigen Sie den Ausbildungsnachweis Ihrem Auszubildenden aus.
Im Berufsausbildungsvertrag geben Sie an, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich (als Druckstück) oder elektronisch (als PDF-Formular) geführt wird.
Wenn Sie schriftlich ausgewählt haben, erhalten Sie den Ausbildungsnachweis per Post zusammen mit der Bestätigung über die Eintragung der Ausbildung ins Ausbildungsverzeichnis.
Den elektronischen Ausbildungsnachweis können Sie auf dieser Seite im Downloadbereich herunterladen.
Hinweis
Der Ausbildungsnachweis ist vom Auszubildenden laufend zu führen und ist bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden unterzeichnet bei der Kammer einzureichen.
Wichtige Hinweise zur Berufsausbildung
Gesammelte Dokumente zum Downloaden.
Gesetzestexte und weitere Rechtsvorschriften
Diese Gesetzestexte und weiteren Rechtsvorschriften sind für die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten von besonderer Bedeutung: