Fachassistent / Fachassistentin
Land- und Forstwirtschaft
Fortbildungsprüfung
Die Kammer führt zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch.
In der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft haben die Prüfungsteilnehmer/innen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen. Sie sollen somit qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit land- und forstwirtschaftlichen Mandaten bearbeiten können. Für diese Prüfung gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) sowie die Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft.
Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
1. Steuerrecht
2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss)
3. Landwirtschaftliche Betriebslehre
4. Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle
a) Landwirtschafte Nutzungen
b) Forstwirtschaftliche Nutzungen
c) Weinbauliche Nutzungen
d) Gartenbauliche Nutzungen
e) Sonstige landwirtschaftliche Nutzungen im Sinne von § 62 Bewertungsgesetz
5. Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer vierstündige Klausur.
Die vorstehend genannten Prüfungsgebiete sind im schriftlichen Teil der Prüfung wie folgt gewichtet:
1. Steuerrecht, ca. 50 % der Bearbeitungsdauer
2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss), ca. 20 % der Bearbeitungsdauer
3. Landwirtschaftliche Betriebslehre, ca. 20 % der Bearbeitungsdauer
4. Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle, ca. 10 % der Bearbeitungsdauer
Zur Beachtung regionaler Unterschiede ist das Prüfungsgebiet „Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle“ im schriftlichen Teil der Prüfung auf die Teilbereiche „landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung“ begrenzt. Im mündliche Teil können jedoch auch Fragen zur wein- und gartenbaulichen Nutzung sowie sonstiger Nutzung im Sinne von § 62 BewG geprüft werden.
Die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung Land- und Forstwirtschaft werden inhaltsgleich von allen diese Prüfung anbietenden Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Land- und Forstwirtschaft Fachassistenten-Prüfung auf der Homepage der im Prüfungsverbund federführenden Steuerberaterkammer Niedersachsen zum Download als pdf-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.
In der mündlichen Prüfung, die je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten soll und sich auf die vorstehend genannten Prüfungsgebiete ersteckt, soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.
Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft wird die Teilnahme an einem Seminar empfohlen.
Prüfungstermine
Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung findet in der Regel im Frühjahr statt. Die schriftlichen Prüfungen der nächsten Jahre wurden wie folgt terminiert (Änderungen jeweils vorbehalten):
Prüfungstermine | |
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Fortbildungsprüfung Frühjahr 2025 | 26. März 2025 |
Fortbildungsprüfung Frühjahr 2026 | 25. März 2026 |
Fortbildungsprüfung Frühjahr 2027 | 17. März 2027 |
Fortbildungsprüfung Frühjahr 2028 | 15. März 2028 |
Fortbildungsprüfung Frühjahr 2029 | 14. März 2029 |
Die mündliche Fachassistenten-Prüfung findet in der Regel Mitte/Ende Juni statt (Änderungen jeweils vorbehalten).
Nähere Informationen zur nächsten Fachassistenten-Fortbildungsprüfung:
Fortbildungsprüfung Frühjahr 2025 | |
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Fortbildungsprüfung Frühjahr 2025 schriftlicher Teil mündlicher Teil | zugelassene Hilfsmittel 26. März 2025 26. Mai 2025 bis 6. Juni 2025 |
Anmeldefrist für eine Zulassung zur Fortbildungsprüfung Frühjahr 2025 ist der 5. Februar 2025 (Ausschlussfrist)
Eine Anmeldung zur Prüfung ist auch über das OZG-Antragsportal der Steuerberaterkammern möglich
Weitere Informationen und Filme
Mehr zu den Ausbildungsinhalten, dem täglich Ablauf in der Kanzlei sowie hilfreiche Tipps zur Bewerbung finden Sie sehr anschaulich auf den folgenden Seiten:
Jennifer Hof (ehemalige Gewinnerin der Castingshow Germany’s next Topmodel): Vom Laufsteg in die Kanzlei