Berufsausübungsgesellschaften
Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft

Verbindung von Steuerberatern zu einer Berufsausübungsgesellschaft
Steuerberater dürfen sich zur Ausübung ihres Berufs zu Berufsausübungsgesellschaften (Bag) verbinden, deren zulässige Rechtsform alle Gesellschaften nach deutschem Recht, einschließlich der Handelsgesellschaften sowie europäische Gesellschaften und Gesellschaften nach dem Recht eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum umfasst. Die zuletzt erfolgte Änderung des Steuerberatungsgesetzes eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Verbindung von Steuerberater mit Personen anderer freier Berufe im Sinne des § 1 Absatz 2 PartGG zu einer Berufsausübungsgesellschaft.
Dabei wird zwischen nicht anerkannten und anerkannten Berufsausübungsgesellschaften unterschieden. Nur die von der zuständigen Steuerberaterkammer anerkannten Berufsausübungsgesellschaften sind Mitglied der Steuerberaterkammer.
Anerkennung der Bag und Verzicht auf die Anerkennung der Bag
Auf dem Antragsportal der Steuerberaterkammern erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen und können Ihren Antrag stellen:
Ausnahmen und freiwillige Anerkennung
Berufsausübungsgesellschaften müssen grundsätzlich anerkannt werden, ausgenommen sind bestimmte Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung.
Anerkennungspflicht und Ausnahmen
Grundsätzlich bedürfen alle Berufsausübungsgesellschaften der Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Ausgenommen hiervon sind Personengesellschaften, bei denen keine Haftungsbeschränkung der natürlichen Personen vorliegt, wie die GbR und die einfache Partnerschaftsgesellschaft ohne beschränkte Berufshaftung, deren Gesellschafter und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans keine Berufsfremden sind. Allerdings bleibt für diese Gesellschaften eine freiwillige Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft möglich. Berufsausübungsgesellschaften sind selbst Träger von Berufspflichten und unterliegen der Berufsgerichtsbarkeit.
Dokumente zum Thema Berufsausübungsgesellschaft
Folgende Informationen sind als PDF-Datei abrufbar: