Berufsschule
Berufsschule während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten
Einblicke in den Unterricht
Zur Ergänzung der praktischen Ausbildung in der Kanzlei besuchen die Auszubildenden zum Steuerfachangestellten die Berufsschule. Dort werden theoretische Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit als Steuerfachangestellter wichtig sind.
- Im 1. Berufsschuljahr die Grundstufe (mit Steuerfachunterricht)
- Im 2. Berufsschuljahr die Steuerfachklasse I
- Im 3. Berufsschuljahr die Steuerfachklasse II
Zuständigkeitsbereiche und Anschriften der Kaufmännischen Berufsschulen

Kaufmännische Schule Aalen
Steinbeisstraße 2
73430 Aalen
Telefon (07361) 566300
Telefax (07361) 566304
info@ks-aalen.de
www.ks-aalen.de
Gustav-von-Schmoller-Schule Heilbronn
Kaufmännische Berufsschule
Frankfurter Straße 63
74072 Heilbronn
Telefon (07131) 562446
Telefax (07131) 562436
sekretariat@gvss.de
www.gvss-hn.net
Theodor-Heuss-Schule Reutlingen
Kaufmännische Berufsschule
Schulstraße 35
72764 Reutlingen
Telefon (07121) 485311
Telefax (07121) 485390
info@ths-reutlingen.de
www.ths-reutlingen.de
Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord
Heilbronner Straße 155
70191 Stuttgart
Telefon (0711) 21692300
Telefax (0711) 21692359
ksn@stuttgart.de
www.ksn-stuttgart.de
Kaufmännische Berufsschule Göppingen
Christian-Grüninger-Straße 12
73035 Göppingen
Telefon (07161) 613150
Telefax (07161) 613169
info@ks-goeppingen.de
www.ks-goeppingen.de
Humpis-Schule Ravensburg
Kaufmännische Berufsschule
Sankt-Martinus-Straße 77
88212 Ravensburg
Telefon (0751) 368300
Telefax (0751) 368318
sekretariat@humpis.de
www.humpis-schule.de
Nell-Breuning-Schule Rottweil
Kaufmännische Berufsschule
Heerstraße 150
78628 Rottweil
Telefon (0741) 2708300
Telefax (0741) 2708310
info@nbs-rottweil.de
www.nbs-rottweil.de
Friedrich-List-Schule Ulm
Kaufmännische Berufsschule
Basteistraße 46
89073 Ulm
Telefon (0731) 1613882
Telefax (0731) 1613894
kbs@fls-ulm.de
www.fls-ulm.de
Häufige Fragen
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, den Besuch an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule zu beantragen. Dieser Antrag ist an die örtlich zuständige Schule unter Angabe der persönlichen Daten des Auszubildenden sowie der Pendelzeiten zwischen Wohnung beziehungsweise Ausbildungsstätte des Auszubildenden sowohl zur zuständigen als auch zur gewünschten Schule zu stellen. Ohne Zustimmung der örtlich zuständigen Schule darf eine andere Schule den Auszubildenden nicht aufnehmen.
Auszubildende, die in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine verkürzte Ausbildungsdauer absolvieren, werden in der Berufsschule sofort in die zweite Klasse aufgenommen, das heißt ihnen wird insbesondere der steuerrechtliche Unterrichtsstoff des ersten Schuljahres durch die Schule nicht vermittelt. Dies bedeutet, dass Auszubildende und Ausbildende, die einen Ausbildungsvertrag mit verkürzter Dauer eingehen, selbst dafür verantwortlich sind, in welcher Form der fehlende steuerrechtliche Stoff des ersten Schuljahres vermittelt wird.