Bestellung
Bestellung zum Steuerberater
Antrag auf Bestellung

Nach der bestandenen Steuerberaterprüfung können Sie die Bestellung bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer beantragen. Auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung erfüllen, können Sie bestellt werden.
Den Antrag auf Bestellung können Sie über das Antragsportal der Steuerberaterkammern ausfüllen und einreichen.
Informationen und Formulare
Wenn Sie den Antrag nicht über das Antragsportal der Steuerberaterkammern einreichen möchten, können Sie diesen als PDF-Formular ausfüllen. Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Bestellungsverfahren durch und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen mit Ihrem Bestellungsantrag ein.