Bestellung

Bestellung zum Steuerberater

Antrag auf Bestellung

Junge Frau in Blazer schaut auf ihr Tablet.

Nach der bestandenen Steuerberaterprüfung können Sie die Bestellung bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer beantragen. Auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung erfüllen, können Sie bestellt werden.

Den Antrag auf Bestellung können Sie über das Antragsportal der Steuerberaterkammern ausfüllen und einreichen.

Informationen und Formulare

Wenn Sie den Antrag nicht über das Antragsportal der Steuerberaterkammern einreichen möchten, können Sie diesen als PDF-Formular ausfüllen. Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Bestellungsverfahren durch und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen mit Ihrem Bestellungsantrag ein.

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Antrag auf Bestellung
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Bestellung, Informationen nach Artikel 13 DSGVO
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Arbeitgeberbescheinigung (Syndikus)
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Syndikus-Steuerberater

Bei beabsichtigter Tätigkeit als Angestellter gemäß § 58 Satz 2 Nummer 5 a StBerG (Syndikus-Steuerberater) sind dem Bestellungsantrag zusätzlich beizufügen:

  • Arbeitgeberbescheinigung

  • Kopie des Anstellungsvertrags

  • Tätigkeits- beziehungsweise Stellenbeschreibung

Häufige Fragen