Datenschutz

Datenschutz in der Kanzlei

Pflichten der Steuerberater

Zwei Männer in Hemd unterhalten sich im Büro an einem Tisch mit Unterlagen und Laptop vor ihnen.

Verschärfte Datenschutzpflichten

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-2018) sind seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Für den Steuerberaterinnen und Steuerberater geht dies mit einer Verschärfung der Pflichten zum Schutz von personenbezogenen Daten einher, die in der Kanzlei gespeichert und verarbeitet werden.

  • Gültigkeit der DSGVO und des BDSG-2018 seit dem 25. Mai 2018
  • Verschärfte Pflichten für Steuerberater
  • Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Strenge Sanktionen bei Verstößen

Vorlagen der Bundessteuerberaterkammer

Eine Frau tippt auf ihrem Laptop im Büro.

Informationsangebot zum Datenschutz

Nähere Informationen zum Thema „Datenschutz“ sowie entsprechende Muster und Vorlagen stellt die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Website zur Verfügung.