Datenschutz
Datenschutz in der Kanzlei
Pflichten der Steuerberater

Verschärfte Datenschutzpflichten
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-2018) sind seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Für den Steuerberaterinnen und Steuerberater geht dies mit einer Verschärfung der Pflichten zum Schutz von personenbezogenen Daten einher, die in der Kanzlei gespeichert und verarbeitet werden.