Der Steuerberater – Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen der Buchführung und der Lohnabrechnung

Pressemitteilung 9/2018 vom 11. Juni 2018

Sie suchen einen kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner in allen Fragen der Buchführung und des Rechnungswesens? Sie wollen die Erstellung der Finanzbuchführung und die Lohnabrechnung nicht selbst übernehmen, sondern einem wirklichen Fachmann überlassen? Dann sind Sie bei einem Steuerberater genau richtig.

Steuerberater sind ausgewiesene Experten für alle Dienstleistungen rund um die Finanz- und Lohnbuchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Sie stehen für eine hochwertige Beratungsqualität. „Jeder Steuerberater muss nach einer umfassenden theoretischen und praktischen Ausbildung die anspruchsvolle staatliche Steuerberaterprüfung absolvieren und sich regelmäßig fachlich fortbilden“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart. Mandanten können sich darauf verlassen, dass ihr Steuerberater nicht nur hoch qualifiziert ist, sondern auch unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft handelt. Die gesetzlich geschützte Verschwiegenheitspflicht sorgt für eine besondere Sicherheit der Daten des Mandanten. Darüber hinaus ist jeder Steuerberater gesetzlich verpflichtet, zum Schutz der Mandanten eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Mandanten somit ein hohes Maß an Sicherheit.

Der Steuerberater: Von A-Z alles aus einer Hand

Der Steuerberater ist der erste Ansprechpartner für alle Unternehmen im Bereich der Buchführung und der Lohnabrechnung. Im Vergleich zu gewerblichen Wettbewerbern wie etwa Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern verfügt er über eine umfassende Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Nur Steuerberater – neben Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten – sind dazu befugt, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchführung und der Lohnabrechnung zu übernehmen. Auch sind nur die Angehörigen dieser Berufe dazu berechtigt, den Jahresabschluss bzw. Steuer- und Handelsbilanzen zu erstellen und die Einnahme-Überschussrechnung für den Mandanten anzufertigen. Die Erstellung von Steuererklärungen einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldungen) ist ebenfalls Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern vorbehalten.

Eingeschränkte Befugnisse bei Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern

Anders als die Bezeichnungen Buchhalter und Bilanzbuchhalter vermuten lassen könnten, dürfen diese auf dem Gebiet der Buchführung und der Lohnabrechnung nur eingeschränkt tätig werden. Erlaubt ist diesen Personen im Bereich der Finanzbuchführung lediglich das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle. Nicht gestattet sind dagegen die Einrichtung der Buchführung, die Erstellung eines auf die betrieblichen Belange des Unternehmens abgestimmten Kontenplans, die Vornahme der vorbereitenden Abschlussbuchungen, die Erstellung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung. Nach der Rechtsprechung gehört zu den nicht erlaubten Tätigkeiten – übrigens auch für Bilanzbuchhalter – neben der Erstellung von Steuerbilanzen auch die Anfertigung der Handelsbilanz.

Im Bereich der Lohnbuchführung und Lohnabrechnung beschränkt sich die Befugnis von Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern darauf, die laufende Lohnabrechnung vorzunehmen und die Lohnsteueranmeldungen zu fertigen. Sie dürfen dagegen nicht die Einrichtung und den Abschluss der Lohnkonten sowie den betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.

Fazit

Steuerberater bieten damit auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens und der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Vergleich zu gewerblichen Anbietern ein umfassendes Dienstleistungsportfolio, das sämtliche Leistungen abdeckt und eine ganzheitliche hochkompetente Beratung aus einer Hand gewährleistet. Wer einen Steuerberater beauftragt, bekommt neben der hohen Qualität der beruflichen Leistung auch ein Mehr an Sicherheit. So kann er sich darauf verlassen, dass der Steuerberater aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht seine Daten vertraulich behandelt. Da Steuerberater im Unterschied zu Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind, ist er auch vor Vermögensschäden besonders geschützt.

Daher empfiehlt es sich, die fachliche Beratung eines Steuerexperten heranzuziehen. Der bundesweite Steuerberater-Suchdienst (www.stbk-stuttgart.de) bietet die Möglichkeit, einen oder mehrere seinen Anforderungen entsprechende Steuerberater nach den Kriterien Ort (bzw. Postleitzahl), Arbeitsgebiete, Branchenkenntnisse und/oder Fremdsprachenkenntnisse in ganz Deutschland zu suchen.

Steuerberaterkammer Stuttgart im Profil

Die Steuerberaterkammer Stuttgart ist die Berufskammer der knapp 9.000 Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Nord- und Südwürttemberg. Sie betreibt u.a. einen kostenlosen Steuerberater-Suchdienst, der im Internet unter https://stbk-stuttgart.de/home/steuerberater-suchdienst/ zu erreichen ist. Hier sind über 28.000 Steuerberater/innen in ganz Deutschland mit ihren Arbeitsgebieten, Branchenkenntnissen sowie Fremdsprachenkenntnissen direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Suchdienst im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Steuerberaterkanzleien. Weitere Informationen rund um den steuerberatenden Beruf finden Sie ebenfalls unter https://stbk-stuttgart.de.


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