Prüfung Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse
Fortbildungsprüfung
Die Kammer führt die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse durch.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (§ 54 BBiG):
Prüfungsinhalte
Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf diese Prüfungsgebiete:
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel im Frühjahr durchgeführt.
- 1
Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse sowie Automatisierung, circa 70 % der Bearbeitungsdauer
- 2
Digitale Arbeitsabläufe in den Kanzleien und im Mandatsverhältnis sowie Zusammenarbeit mit Finanzbehörden, circa 30 % der Bearbeitungsdauer
Klausuren
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur.
Alle Steuerberaterkammern in Deutschland stellen die Klausuren der Prüfung zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse inhaltsgleich. Auf der Homepage der Steuerberaterkammer Berlin finden Sie die Klausuren (ohne Lösungshinweise) von bisherigen Prüfungsterminen sowie eine Musterklausur:
Mündliche Prüfung
Die mündliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel im Juni durchgeführt.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer Präsentation (Dauer nicht länger als 15 Minuten) und einem anschließenden Fachgespräch (Dauer nicht länger als 30 Minuten). Die Teilnehmenden sollen nachweisen, dass sie in der Lage sind, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren, Fachinhalte zu präsentieren und vertiefende oder erweiternde Fragestellungen zu beantworten.
Zulassung
Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse sind zugelassen:
Ausnahmefälle und weitere Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (§ 54 BBiG):