FORTBILDUNGSPRÜFUNG

Prüfung Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse

Fortbildungsprüfung

Die Kammer führt die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse durch.

Rechtliche Grundlagen

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Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (§ 54 BBiG):
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Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG)
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Prüfungsinhalte

Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf diese Prüfungsgebiete:

  • Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse
  • Automatisierung
  • Digitale Arbeitsabläufe in den Kanzleien
  • Digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis
  • Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten

Die nächsten Prüfungstermine

  • Frühjahr 2026  25.03.2026

  • Frühjahr 2027  17.03.2027

  • Frühjahr 2028  15.03.2028

  • Frühjahr 2029  14.03.2029

Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Juni statt. Anmeldefrist ist der 04.02.2026

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel im Frühjahr durchgeführt.

  • 1

    Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse sowie Automatisierung, circa 70 % der Bearbeitungsdauer

  • 2

    Digitale Arbeitsabläufe in den Kanzleien und im Mandatsverhältnis sowie Zusammenarbeit mit Finanzbehörden, circa 30 % der Bearbeitungsdauer

Klausuren

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur.

Alle Steuerberaterkammern in Deutschland stellen die Klausuren der Prüfung zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse inhaltsgleich. Auf der Homepage der Steuerberaterkammer Berlin finden Sie die Klausuren (ohne Lösungshinweise) von bisherigen Prüfungsterminen sowie eine Musterklausur:

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Klausuren
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Mündliche Prüfung

Die mündliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel im Juni durchgeführt.

Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer Präsentation (Dauer nicht länger als 15 Minuten) und einem anschließenden Fachgespräch (Dauer nicht länger als 30 Minuten). Die Teilnehmenden sollen nachweisen, dass sie in der Lage sind, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren, Fachinhalte zu präsentieren und vertiefende oder erweiternde Fragestellungen zu beantworten.

Zulassung

Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse sind zugelassen:

Steuerfachangestellte müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens ein Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Absolvent/innen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt können sich gleichfalls zur Prüfung anmelden.

Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens ein Jahr
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Nach dem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung können Sie ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, zum Beispiel:

  • Kaufmännisch: Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel oder IT-Systemkaufmann
  • Informationstechnologie, zum Beispiel Fachinformatiker/in für Systemintegration, Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung

Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens zwei Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwalts-
    ordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungs-
    gesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Auch ohne passende Ausbildung können Sie die Prüfung zum/zur Fachassistentin ablegen, wenn sie zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens drei Jahre
  • Tätigkeitsumfang:  Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwalts-
    ordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungs-
    gesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Ausnahmefälle und weitere Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (§ 54 BBiG):

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Häufig gestellte Fragen

Bitte melden Sie sich über das Antragsportal an. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, sich über unsere Anmeldeunterlagen anzumelden. Diese finden Sie ab Ende November hier.

In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberatungskanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen Fachassistent/innen Digitalisierung und IT-Prozesse über den notwendigen Überblick, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation und die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem/der Kanzleiinhaber/in zu überwachen und zu steuern. Sie leisten jedoch keine Programmierarbeit und richten weder Systeme ein noch führen sie eine Endgerätekonfiguration durch.

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