FORTBILDUNGSPRÜFUNG

Prüfung Fachassistent Land- und Forstwirtschaft

Fortbildungsprüfung

Die Kammer führt die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in durch.

Rechtliche Grundlagen

Icon zu Steuerberater Examen Vorbereitung, ein Blattpapier.
Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft (§ 54 BBiG):
Pfeilicon, was auf ein Download hindeutet.
Icon zu Steuerberater Examen Vorbereitung, ein Blattpapier.
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG):
Pfeilicon, was auf ein Download hindeutet.

Prüfungsinhalte

Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf diese Prüfungsgebiete:

  • Steuerrecht
  • Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss)
  • Landwirtschaftliche Betriebslehre
  • Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle

    • Landwirtschaftliche Nutzungen
    • Forstwirtschaftliche Nutzungen
    • Weinbauliche Nutzungen
    • Gartenbauliche Nutzungen
    • Sonstige landwirtschaftliche Nutzungen im Sinne von § 62 Bewertungsgesetz
  • Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation

Die nächsten Prüfungstermine

  • Frühjahr 2026  25.03.2026

  • Frühjahr 2027  17.03.2027

  • Frühjahr 2028  15.03.2028

  • Frühjahr 2029  14.03.2029

Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Juni statt.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel im Frühjahr durchgeführt.

  • 1

    Steuerrecht, circa 50 % der Bearbeitungsdauer

  • 2

    Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss), circa 20 % der Bearbeitungsdauer

  • 3

    Landwirtschaftliche Betriebslehre, circa 20 % der Bearbeitungsdauer

  • 4

    Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle, circa 10 % der Bearbeitungsdauer

Zur Beachtung regionaler Unterschiede ist das Prüfungsgebiet „Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer landwirtschaftlichen Buchstelle“ im schriftlichen Teil der Prüfung auf die Teilbereiche „landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung“ begrenzt.

Klausuren

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur.

Alle Steuerberaterkammern in Deutschland stellen die Klausuren der Prüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft inhaltsgleich. Auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen finden Sie die Klausuren (ohne Lösungshinweise) von bisherigen Prüfungsterminen:

Icon zu Steuerberater Examen Vorbereitung, ein Blattpapier.
Klausuren
Pfeilicon, was auf ein Download hindeutet.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel im Juni durchgeführt.

Der mündliche Teil der Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer/in 30 Minuten nicht überschreiten. Er erstreckt sich auf alle genannten Prüfungsgebiete. Der/die Teilnehmende muss zeigen, dass er/sie praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.

Im mündlichen Teil können auch Fragen zur wein- und gartenbaulichen Nutzung sowie zu sonstiger Nutzung im Sinne von § 62 BewG geprüft werden.

Zulassung

Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft sind zugelassen:

Steuerfachangestellte müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens 12 Monate
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Es gibt zudem eine weitere Möglichkeit zur Zulassung für Steuerfachangestellte, die ihre Ausbildung an folgenden Tätigkeitsorten abgeschlossen haben: bei einem/r Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder bei einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, die eine Berechtigung nach § 44 StBerG führen.
Nach ihrem Abschluss müssen sie zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung folgende praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens sechs Monate
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, die eine Berechtigung nach § 44 StBerG führt, oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Absolvent/innen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt können sich gleichfalls zur Prüfung anmelden.
Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens 12 Monate
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Nach dem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung können Sie ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, zum Beispiel als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel oder Fachagrarwirt/in Rechnungswesen.

Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens 18 Monate
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Auch ohne passende Ausbildung können Sie die Prüfung zum/zur Fachassistentin ablegen, wenn sie zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens vier Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwalts-
    ordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungs-
    gesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Ausnahmefälle und weitere Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft (§ 54 BBiG):

Icon zu Steuerberater Examen Vorbereitung, ein Blattpapier.
Rechtsvorschrift
Pfeilicon, was auf ein Download hindeutet.
Häufig gestellte Fragen

Bitte melden Sie sich über das Antragsportal an. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, sich über unsere Anmeldeunterlagen anzumelden. Diese finden Sie ab November hier.

Fachassistent/innen Land- und Forstwirtschaft können qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberatungspraxis mit land- und forstwirtschaftlichen Mandanten bearbeiten.

Weitere Fortbildungsprüfungen

Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse

Alle wichtigen Infos zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse bei uns in der Kammer.

Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Wir führen die Prüfung zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling durch.

Fachassistent Lohn und Gehalt

Unser Lehrgang in Stuttgart und Online ist die ideale Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung.