Fortbildungsprüfung

Fachassistent Lohn und Gehalt

Fortbildungsprüfung

Die Kammer führt die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Lohn und Gehalt durch.

Rechtliche Grundlagen

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Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Lohn und Gehalt (§ 54 BBiG):
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Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG):
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Die nächsten Prüfungstermine

  • Winter 2025/2026  15.10.2025

  • Winter 2026/2027  14.10.2026

  • Winter 2027/2028  13.10.2027

  • Winter 2028/2029  18.10.2028

Die mündliche Fachassistenten-Prüfung findet in der Regel Anfang/Mitte Februar statt. Anmeldefrist ist der 15.08.2025

Zugelassene Hilfsmittel

Diese Hilfsmittel sind bei der Prüfung Winter 2025/2026 zugelassen.

Zum Lehrgang anmelden

Umfassende Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

Prüfungsinhalte

Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf diese Prüfungsgebiete:

  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
  • Prozesse der Entgeltabrechnung

Anforderungsprofil

Der bundeseinheitliche Anforderungskatalog bietet eine Orientierungshilfe zu den Inhalten der Prüfung (die Hinweise sind nicht abschließend):

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Bundeseinheitlicher Anforderungskatalog
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Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung wird die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel Mitte Oktober durchgeführt.

Klausuren

Der schriftliche Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit einer Aufgabenstellung, die für die Praxis typisch ist und übergreifend alle Prüfungsgebiete umfasst.

Alle Steuerberaterkammern in Deutschland stellen die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung Lohn und Gehalt inhaltsgleich. Die Klausuren (ohne Lösungshinweise) von bisherigen Prüfungsterminen finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen:

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Klausuren
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Zur Vorbereitung auf die erste Fortbildungsprüfung nach der neuen Rechtsvorschrift (Prüfung Winter 2024/2025) stellt der Prüfungsverbund eine Musterklausur mit Lösungshinweis bereit:

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Musterklausur 2024/2025
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Musterlösung 2024/2025
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Mündliche Prüfung

Die mündliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel Anfang/Mitte Februar durchgeführt.

Der mündliche Teil der Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer/in 30 Minuten nicht überschreiten. Er erstreckt sich auf die genannten Prüfungsgebiete.

Die Textausgabe zum SGB vom Verlag Wolters Kluwer wird derzeit nicht mehr aufgelegt. Die Werke aus dem dtv-Verlag und dem Walhalla Verlag enthalten nicht alle Verordnungen, die für die FALG-Prüfung relevant sein können. Auch die Ausgabe des Arbeitsrechts aus dem dtv-Verlag und das amtliche Lohnsteuer-Handbuch enthält diese nicht. Der Inside Partner Verlag hat sich bereit erklärt, auch für die Prüfung im Herbst 2025 eine FALG-Gesetzessammlung 2025 aufzulegen, die im Online-Shop des Verlags bestellt werden kann.

Zulassung

Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt sind zugelassen:

Steuerfachangestellte müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens zwei Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Absolvent/innen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt können sich gleichfalls zur Prüfung anmelden.

Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens zwei Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Nach dem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung können Sie ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, z. B. als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel.

Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens vier Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung
  • Tätigkeitsort: Von den vier Jahren mindestens drei Jahre bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwalts-
    ordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungs-
    gesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Auch ohne passende Ausbildung können Sie die Prüfung zum/zur Fachassistentin ablegen, wenn sie zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens sechs Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung
  • Tätigkeitsort: Von den sechs Jahren mindestens fünf Jahre bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwalts-
    ordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungs-
    gesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Ausnahmefälle und weitere Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Lohn und Gehalt (§ 54 BBiG):

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Häufig gestellte Fragen

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In Ausnahmefällen ist es auch möglich, sich über unsere Anmeldeunterlagen anzumelden.

Fachassistent/innen Lohn und Gehalt können qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten.

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