FORTBILDUNGSPRÜFUNG

Prüfung Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Fortbildungsprüfung

Die Kammer führt die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling durch.

Rechtliche Grundlagen

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Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling (§ 54 BBiG):
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Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG)
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Prüfungsinhalte

Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf diese Prüfungsgebiete:

  • 1. Externes Rechnungswesen: Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
  • 2. Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschlussanalyse, Finanzierung

Mehr Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen der Prüfung finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Nürnberg:

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Skript zur Fortbildung
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Die nächsten Prüfungstermine

  • Winter 2025/2026  15.10.2025

  • Winter 2026/2027  14.10.2026

  • Winter 2027/2028  13.10.2027

  • Winter 2028/2029  18.10.2028

Die mündliche Prüfung findet in der Regel Anfang/Mitte Februar statt. Anmeldefrist ist der 15.08.2025 .

Zugelassene Hilfsmittel

Diese Hilfsmittel sind bei der Prüfung Winter 2025/2026 zugelassen.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel Mitte Oktober durchgeführt.

Klausuren

Der schriftliche Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit Aufgaben aus den oben genannten Prüfungsgebieten.

Alle Steuerberaterkammern in Deutschland stellen die Klausuren der Prüfung zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling inhaltsgleich. Die Klausuren (ohne Lösungshinweise) von bisherigen Prüfungsterminen finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Nürnberg:

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Klausuren
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Mündliche Prüfung

Die mündliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel Anfang/Mitte Februar durchgeführt.

Der mündliche Teil der Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer/in 30 Minuten nicht überschreiten. Er erstreckt sich auf alle genannten Prüfungsgebiete. Der/die Teilnehmende soll zeigen, dass er/sie praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.

Zulassung

Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling sind zugelassen:

Steuerfachangestellte müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens zwei Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Absolvent/innen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt können sich gleichfalls zur Prüfung anmelden.

Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens zwei Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbe-
    vollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesell-
    schaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundes-
    rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Nach dem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung können Sie ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, zum Beispiel als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel.

Sie müssen zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens vier Jahre
  • Tätigkeitsumfang: Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Von den vier Jahren mindestens drei Jahre bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwalts-
    ordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungs-
    gesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Auch ohne passende Ausbildung können Sie die Steuerfachwirt-Prüfung ablegen, wenn sie zum Ende des Vormonats der schriftlichen Prüfung eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens nachweisen können:

  • Tätigkeitsdauer: Mindestens sechs Jahre
  • Tätigkeitsumfang:  Mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Tätigkeitsort: Von den sechs Jahren mindestens fünf Jahre bei einem/einer Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in, Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwalts-
    ordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungs-
    gesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nummer 8 StBerG

Ausnahmefälle und weitere Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling (§ 54 BBiG):

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Häufig gestellte Fragen

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Fachassistent/innen Rechnungswesen und Controlling können qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, der betriebswirtschaftlichen Beratung, des Controllings und der Rechnungslegung interdisziplinär bearbeiten.

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