Prüfung Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
Fortbildungsprüfung
Die Kammer führt die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling durch.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling (§ 54 BBiG):
Prüfungsinhalte
Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf diese Prüfungsgebiete:
Mehr Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen der Prüfung finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Nürnberg:
Zugelassene Hilfsmittel
Diese Hilfsmittel sind bei der Prüfung Winter 2025/2026 zugelassen.
Kontakt
Winfried Jäggle
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel Mitte Oktober durchgeführt.
Klausuren
Der schriftliche Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit Aufgaben aus den oben genannten Prüfungsgebieten.
Alle Steuerberaterkammern in Deutschland stellen die Klausuren der Prüfung zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling inhaltsgleich. Die Klausuren (ohne Lösungshinweise) von bisherigen Prüfungsterminen finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Nürnberg:
Mündliche Prüfung
Die mündliche Fachassistenten-Prüfung wird in der Regel Anfang/Mitte Februar durchgeführt.
Der mündliche Teil der Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer/in 30 Minuten nicht überschreiten. Er erstreckt sich auf alle genannten Prüfungsgebiete. Der/die Teilnehmende soll zeigen, dass er/sie praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.
Zulassung
Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling sind zugelassen:
Ausnahmefälle und weitere Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling (§ 54 BBiG):