Steuerberaterprüfung
Steuerberaterprüfung
Die rechtliche Abnahme der Steuerberaterprüfung erfolgt durch die Finanzverwaltung. Für die Organisation der Steuerberaterprüfung in Baden-Württemberg ist die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg zuständig.
Die Steuerberaterprüfung ist sehr anspruchsvoll. Das gewährleistet, dass nur besonders qualifizierten Bewerber/innen den Zugang zum Beruf des Steuerberaters erhalten. Aufgrund der hohen Prüfungsanforderungen empfiehlt es sich, einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung zu besuchen.
Prüfungsinhalte
Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind im § 37 Steuerberatungsgesetz festgehalten:
Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung
- 1Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
- 2Steuern vom Einkommen und Ertrag
- 3Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
- 4
Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
- 5Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
- 6Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
- 7
Volkswirtschaft
- 8
Berufsrecht
Nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.
Schriftlicher Teil der Prüfung
Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet bundeseinheitlich statt: Deutschlandweit werden an denselben drei Tagen dieselben Klausuraufgaben bearbeitet. Hier werden drei Aufsichtsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von je 6 Stunden angefertigt, die sich thematisch überwiegend auf diese Bereiche beziehen:
- Tag 1: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
- Tag 2: Ertragsteuerrecht
- Tag 3: Buchführung und Bilanz
Daneben können sich die Aufgaben auch auf andere Prüfungsgebiete beziehen.
Prüfungsaufgaben
Die Prüfungsaufgaben werden mittlerweile wieder im Bundessteuerblatt veröffentlicht – beginnend mit den Texten des Prüfungszeitraums 2021. Diese erschienen am 26. Juni 2024:
- Prüfungsaufgaben Examen 2021 BStBl 2024 Heft 12
Zuvor waren die Prüfungsaufgaben bis zum Examen 2014 veröffentlicht worden:
- Prüfungsaufgaben Examen 2014 BStBl 2015 Heft 4
- Prüfungsaufgaben Examen 2013 BStBl 2014 Heft 6
- Prüfungsaufgaben Examen 2012 BStBl 2013 Heft 5
- Prüfungsaufgaben Examen 2011 BStBl 2012 Heft 3
Lösungsvorschläge
Für die Aufgaben der Steuerberaterprüfung 2021 stehen eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung. Die Lösungsvorschläge und die darin aufgeführte Bepunktung stellen dabei nicht die offizielle Lösung aus dem Prüfungszeitraum 2021 dar.
Mündlicher Teil der Prüfung
In Baden-Württemberg findet die mündliche Prüfung in der Regel zwischen Ende Januar und April statt. Jeder Prüfling hält einen 10-minütigen Kurzvortrag (Auswahl aus 3 Themen, Vorbereitungszeit 30 Minuten) vor dem Prüfungsausschuss. In weiteren sechs Prüfungsabschnitten (“Fragerunden”) werden üblicherweise Themen aus dem Steuerrecht, BWL, VWL, Berufsrecht und Recht abgefragt.
Zulassung
Um Steuerberater/in werden zu können, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen.
Damit Sie zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen (§§ 36, 37a, 38 StBerG) erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen Steuerberaterprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung sind in dem unteren Schaubild vereinfacht dargestellt.
Es gibt zwei Wege zur Zulassung:
- über ein Studium (Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften)
- über eine kaufmännische Berufsausbildung
Bei beiden Varianten müssen Sie außerdem Berufserfahrung auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern nachweisen. Diese praktische Tätigkeit muss mindestens 16 Wochenstunden betragen, um angerechnet werden zu können.

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, auf Befreiung von der Prüfung oder auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Prüfung sind an die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg zu richten.
Die Steuerberaterkammern Nordbaden, Stuttgart und Südbaden haben zur Erfüllung der ihnen nach dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung eine „Gemeinsame Stelle der Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg gem. § 37b StBerG“ (Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg) errichtet.