Prüfung Steuerfachwirt
Fortbildungsprüfung
Die Kammer führt die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in durch.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungs-
prüfungen zum/r Steuerfachwirt/in (§ 54 BBiG)
Prüfungsinhalte
Die Prüfungsteilnehmenden müssen nachweisen, dass sie qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberatungspraxis bearbeiten können. Dazu gehören Sachverhalte aus
Anforderungsprofil
Teilnehmende der Fortbildungsprüfung, Mitglieder der Prüfungsausschüsse, Klausurersteller und Anbieter von Vorbereitungslehrgängen erhalten mit dem bundeseinheitliches Anforderungsprofil eine Orientierungshilfe zu den Inhalten der Prüfung (die Hinweise sind nicht abschließend):
Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung wird die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen.
Zugelassene Hilfsmittel
Diese Hilfsmittel sind bei der Prüfung Winter 2025/2026 zugelassen.
Kontakt
Winfried Jäggle
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Steuerfachwirt-Prüfung findet in der Regel Anfang/Mitte Dezember statt.
Klausuren
Die Klausuren der Steuerfachwirtprüfung werden inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern in Deutschland gestellt. Die Klausuren (ohne Lösungshinweise) von zurückliegenden Prüfungsterminen finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Düsseldorf:
Mündlicher Teil der Prüfung
Die mündliche Steuerfachwirt-Prüfung findet in der Regel im März statt.
Zulassung
Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in sind zugelassen:
Ausnahmefälle und weitere Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin (§ 54 BBiG):