Über uns

Steuerberaterkammer Stuttgart

Die Kammer für Württemberg

Wir sind die Berufskammer für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften in der Region Württemberg. Unser Mitgliederstand liegt derzeit bei knapp 9.000.

Karte von Steuerberater in BW StBK

Zuständigkeit der Steuerberaterkammer

Der Steuerberaterkammer obliegt die gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.

Sie ist zuständig für die Bestellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern und deren Widerruf sowie für die Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften.

Die Steuerberaterkammer ist Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und überwacht die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen durch ihre Mitglieder, soweit sie Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG sind. Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen das GwG entgegen, soweit sich diese Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Stuttgart richten. Diese Hinweise können auch anonym abgeben werden.

Als zuständige Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer dazu verpflichtet, bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das GwG oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt hat, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Dies gilt auch für gerichtliche Entscheidungen, soweit diese unanfechtbar geworden sind und die Verhängung eines Bußgelds zum Gegenstand haben.

In der Vertretung der beruflichen Interessen der Steuerberater und Steuerberaterinnen arbeiten wir mit den 20 weiteren Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer eng zusammen.

Die Bundessteuerberaterkammer vertritt die Interessen des Berufsstandes auch gegenüber den europäischen Entscheidungsträgern. Sie ist Mitglied der europäischen Organisation European Tax Adviser Federation AISBL (ETAF) mit Sitz in Brüssel.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Wir wahren und fördern die beruflichen Interessen und Belange der Gesamtheit der Mitglieder.

  • Wir unterstützen und fördern die berufliche Fortbildung unserer Mitglieder und deren Mitarbeiter/innen.

  • Wir nehmen viele hoheitliche Aufgaben wahr, zum Beispiel die Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin und deren Widerruf.

  • Wir üben die Berufsaufsicht aus, das heißt wir überwachen die Einhaltung der Berufspflichten unserer Mitglieder. Wir vermitteln auch zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen Mitgliedern und Auftraggebern.

  • Wir sind die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten und die Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt, Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling , Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft sowie zum/zur Steuerfachwirt/in.

  • Wir bieten Serviceleistungen wie vielfältige Informationen und umfassende Beratung an.
  • Wir sind Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) und des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EA-Gesetz BW): http/www.service-bw.de/

Gremien

Die Kammerversammlung (alle Mitglieder) wählt den Kammervorstand. Die Rechtsgrundlagen dafür sind das Steuerberatungsgesetz und die Satzung der Kammer.

Mindestens einmal jährlich tagt die Kammerversammlung. Neben den Wahlen zum Kammervorstand und des Präsidenten ist sie unter anderem zuständig für die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haushaltplanes sowie für die Festsetzung des Kammerbeitrages.

Der Kammervorstand wird von der Kammerversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Aus dem Kreis der gewählten Vorstandsmitglieder wählt die Kammerversammlung den Präsidenten und der Kammervorstand die Vizepräsidenten. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten bilden das Präsidium.

Ehrenpräsident der Steuerberaterkammer Stuttgart ist StB/WP Franz LONGIN, Stuttgart.

Geschichte

Der steuerberatende Beruf erhielt mit dem Steuerberatungsgesetz am 1. November 1961 die berufliche Selbstverwaltung. Seither haben sich die Steuerberaterkammer Stuttgart und ihre Vorgängerkammern nicht nur der klassischen Aufgabe einer Berufskammer der Freien Berufe, die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen, gewidmet, sondern auch der beruflichen Förderung der Gesamtheit der Mitglieder.

Über die Geschichte des steuerberatenden Berufes in Nord- und Südwürttemberg seit 1961 informiert die Festschrift „50 Jahre Steuerberaterkammer Stuttgart 1961 bis 2011“.