Nach Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer hat sich die Mehrheit des Berufsstandes schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) aktiviert. Registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet. Aus technischen Gründen ist der Registrierungscode bis Ende 2023 gültig.
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die in § 86c Abs. 1 StBerG geregelt ist.
Der Versand der Registrierungsbriefe ist seit Ende des 1. Quartals 2023 abgeschlossen. Es gibt wenige Berufsträger/innen, bei denen der Brief nicht angekommen ist. Gehören Sie dazu? Dann ist schnelles Handeln erforderlich: Wenden Sie sich kurzfristig unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Mitgliedsnummer und der zuständigen regionalen Steuerberaterkammer an service@bstbk-steuerberaterplattform.de und fordern Sie einen Registrierungsbrief an, damit Sie Ihrer berufsrechtlichen Pflicht nachkommen können.
Die Bundessteuerberaterkammer stellt im Internet alle Informationen, Service- und Supportmaterialien sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten rund um die Steuerberaterplattform und dem beSt zur Verfügung. Berufsträger/innen erreichen hier auch den Self-Service des beSt und werden über den technischen Verfügbarkeitsstatus der Steuerberaterplattform informiert.