Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass die von der FIU herausgegebenen Typologiepapiere für Verpflichtete nunmehr leichter aufgerufen werden können.
Über den Link https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/fiu-intern_node.html/ und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich auf der Homepage der FIU erreichbar.
Im internen Bereich sind unter der Rubrik „Fachliche Informationen“ und der Unterrubrik „Typologien (allgemein)“ sämtliche vorhandenen Typologierpapiere der FIU abrufbar.
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass ein Zugang zum internen Bereich der FIU nur nach erfolgreicher Registrierung als Verpflichteter bei goAML möglich ist (siehe Punkt 14. dieser Kammermitteilungen).