Die Bundessteuerberaterkammer teilte mit, dass der GKV-Spitzenverband, Berlin, im Internet (https://www.gkv-spitzenverband.de; Startseite/Pflegeversicherung/Grundprinzipien/Beitragssatz/Dokumente und Links) „Grundsätzliche Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft vom 11. Juli 2023“ sowie weitere Informationen zum PUEG veröffentlicht hat.
Mit den Grundsätzlichen Hinweisen zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder werden die mit dem PUEG beschlossenen Änderungen zur Berücksichtigung von Kindern bei der Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für Zeiten ab dem 1. Juli 2023 näher beschrieben. Die Ausarbeitung enthält neben allgemeinen Hinweisen zur Elternschaft und zur Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes auch Informationen zu den zu führenden Nachweisen.
Sofern Zweifel bestehen, ob eine Elterneigenschaft oder die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes gegeben bzw. ob der Nachweis geeignet ist, bittet der GKV-Spitzenverband, sich an die jeweils zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse zu wenden.