Wie bereits für die weiteren Fortbildungsqualifikationen umgesetzt, wird auch für die Fortbildungsqualifikation „Fachassistent/Fachassistentin Lohn und Gehalt“ eine die fachlichen Inhalte bestimmende Rechtsvorschrift erforderlich. Zum 1. Juni 2024 werden sich durch die neue Rechtsvorschrift verschiedene Änderungen für diese Fortbildungsprüfung ergeben, auf die die Kammer im Folgenden hinweisen will.
Gegenstand der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt sind ab der Prüfung im Winter 2024/2025 die drei Prüfungsgebiete „Steuerrecht“, „Sozialversicherung“ und „Prozesse der Entgeltabrechnung“. Das bisher eigenständige Prüfungsgebiet „Grundzüge des Arbeitsrechts“ entfällt. Darüber hinaus werden sich für die einzelnen Zugangswege die für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt erforderlichen berufspraktischen Zeiten erhöhen. So wird z. B. die nach der Steuerfachangestelltenprüfung nachzuweisende Praxiszeit von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass sich mehr bereits fachlich spezialisierte Steuerfachangestellte zur Prüfung anmelden.
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 17. November 2022 erlässt die Steuerberaterkammer Stuttgart die (neue) Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt.
Die mit dem Ausfertigungsvermerk versehene Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt steht hier zum Download bereit und wird hiermit verkündet.
Das Berufsrechtliche Handbuch wurde diesbezüglich aktualisiert.