Die Bundessteuerberaterkammer wird auch im Jahr 2024 zur Förderung des Interesses des Berufsnachwuchses am internationalen Steuerrecht, an der internationalen betriebswirtschaftlichen (Steuer-)Lehre und der Volkswirtschaftslehre den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ für eine herausragende in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasste und wissenschaftlichen Kriterien genügende Publikation auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember 2023. Der Förderpreis ist mit € 3.000,00 dotiert. Zudem ermöglicht die Bundessteuerberaterkammer dem/der Preisträger/in die Teilnahme am Kongress der International Fiscal Association (I.F.A.), der 2025 in Lissabon (Portugal) stattfinden wird.
Weitere Informationen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen, sind im Internet (https://www.bstbk.de; Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilung 13/2023 – Berlin, 25.08.2023 Bundessteuerberaterkammer schreibt „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ aus) abrufbar.