Neuordnung
Ausbildungsordnung der Steuerfachangestellten-Ausbildung
Neue Ausbildungsordnung

Neuordnungsverfahren abgeschlossen
Seit 1. August 2023 gilt die neue „Verordnung über die Berufs-
ausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV)“.
Die vor dem 1. August 2023 begonnenen Ausbildungsverhältnisse werden nach der bisherigen Ausbildungsordnung unverändert fortgesetzt.
Die neue Ausbildungsordnung ist ein wichtiger Baustein, um die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten zukunfts- und praxisgerecht zu gestalten und interessierte junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt.