Zwischenprüfung und Abschlussprüfung

Prüfungen der Steuerfachangestellten-Ausbildung

Prüfungen gemäß Berufsbildungsgesetz

Nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes hat jede/r Auszubildende folgende Prüfungen zu absolvieren:

Zwischenprüfung

Prüfung des aktuellen Wissensstands und die Voraussetzung für die Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung

Als schriftliche und mündliche Prüfung zum Abschluss der Ausbildung.

Prüfungsordnung

In der Prüfungsordnung sind alle wichtigen Fakten zur Prüfung festgehalten (zum Beispiel Zulassung, Prüfungsinhalte, Prüfungsablauf):

Prüfungsordnung (alte Ausbildungsordnung)

Pfeilicon, was auf ein Download hindeutet.

Prüfungsordnung (neue Ausbildungsordnung – Ausbildungsbeginn Sommer/Herbst 2023)

Pfeilicon, was auf ein Download hindeutet.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet etwa eineinhalb Jahre nach Beginn der Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten statt. Es ist eine Single-Choice-Prüfung: Der Prüfling muss die richtige Antwort aus drei Antwortmöglichkeiten auswählen.

Voraussetzung für die Abschlussprüfung

Der Nachweis der Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das Ergebnis fließt nicht in die Abschlussnote ein. Trotzdem sollte die Zwischenprüfung ernst genommen werden: Sie ist für den Auszubildenden und die Ausbildungskanzlei eine wichtige Aussage über den aktuellen Wissensstand.

Jeder Prüfling erhält nach Abschluss der Zwischenprüfung den Aufgabensatz, die Musterlösung und die Durchschrift des Markierungsbogens mit den vom Prüfling angekreuzten Lösungen ausgehändigt. Die Kammer empfiehlt den Ausbildenden, die Aufgaben der Zwischenprüfung mit den Auszubildenden durchzuarbeiten. Anhand der Ergebnisse können Stärken und Schwächen des Auszubildenden festgestellt und beim weiteren Verlauf der Ausbildung berücksichtigt werden.

Die Zwischenprüfung 2025 wurde am 19. Februar 2025 in Böblingen durchgeführt. Die gesamte Prüfungsstatistik finden Sie in der Kammermitteilung 2/2025.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird kammerweit zur selben Zeit in den Berufsschulen geschrieben. Wer die schriftliche Prüfung besteht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Diese findet in der Regel im Juli im Steuerberaterhaus in Stuttgart statt.

Abschlussprüfung 2024

307 Auszubildende aus dem Kammerbereich schlossen ihre Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erfolgreich ab. 20 Prüflinge haben die Abschlussprüfung mit dem Prädikat „sehr gut bestanden“ abgelegt, 96 Prüflinge mit dem Prädikat „gut bestanden“.

Die gesamte Prüfungsstatistik finden Sie in der Kammermitteilung 4/2024.

Lehrgänge für Auszubildende

Bestens vorbereitet auf die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung!