Syndikus
Syndikus-Steuerberater
Ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber (zum Beispiel Unternehmen, Verband) angestellt ist.
Ein Syndikus-Steuerberater muss im Rahmen des Anstellungsverhältnisses spezifische Steuerberatertätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG ausüben. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung der Lohn- und Finanzbuchführung, des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen und das Auftreten für den Arbeitgeber vor Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Syndikus-Steuerberater werden
Sie können die Aufnahme zum Syndikus-Steuerberater direkt mit dem Antrag auf Bestellung beantragen.
Wenn Sie bereits zum Steuerberater bestellt sind, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: