Vollmachtsdatenbank

Infos und Zugang zur Vollmachtsdatenbank

Vollmachtsdatenbank

In der Vollmachtsdatenbank können Sie Vollmachten Ihrer Mandanten verwalten und diese elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

Voraussetzungen

Der Zugang zur Vollmachtsdatenbank ist nur über den „Ausweis Vollmachtsdatenbank (VDB)“ oder Ihre bei der Kammer bekanntgemachte SmartCard der DATEV für Berufsträger/innen beziehungsweise für die Mitarbeitende der Kanzlei (Untervollmacht vorhanden) möglich.

Für einen Einsatz der DATEV-SmartCard muss nur die der Karte zugeordnete User-ID im Berufsregister der Kammer registriert werden. Dazu ist keine Mitgliedschaft bei der DATEV eG notwendig.

Der „Ausweis Vollmachtsdatenbank (VDB)“ wird von der Kammer ausgestellt. Die Gebühr für die Ausstellung des Ausweises beträgt € 50,–.  Zum Einsatz des Ausweises wird ein Karten-Lesegerät benötigt, das im Fachhandel erworben werden kann. Weitere Informationen, zum Beispiel zu geeigneten SmartCard-Lesegeräten, sowie die kostenlose Software „Sicherheitspaket compact“ stehen unter www.datev.de/kammermitgliedsausweis zur Verfügung.

Login

Sie sind bereits für die Vollmachtsdatenbank registriert? Über diesen Link gelangen Sie zur Vollmachtsdatenbank und können sich einloggen:

Registrierung

Wenn Sie noch nicht registriert sind, tun Sie dies, um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können.

Demo-Version

Mit der Demo-Version der Vollmachtsdatenbank haben Sie die Möglichkeit, die Funktionen der Online-Anwendung Vollmachtsdatenbank einzusehen und auszuprobieren. Hierfür ist keine Registrierung in der Vollmachtsdatenbank notwendig.

Formulare, Informationen und Links

Hier finden Sie Unterstützung bei der Vollmachtsdatenbank.

So hilft Ihnen die Kammer bei der Vollmachtsdatenbank

  • Die Kammer leitet das Bestellformular für den Ausweis Vollmachtsdatenbank oder für den Ersatzausweis Vollmachtsdatenbank an die Bundessteuerberaterkammer weiter

  • Die Kammer erfasst die USER ID im Berufsregister

  • Die Kammer versendet die Bestätigungsschreiben

Wir weisen darauf hin, dass wir keinen Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank haben und demzufolge selbst keine Einsicht nehmen beziehungsweise keine Änderungen direkt vornehmen können.