Headerbild Stuttgart Panorama Nacht
Headerbild Esslingen
Headerbild Tuebingen
Headerbild Ueberlingen
Headerbild Schwaebisch Hall

Verlängerung der Abgabefristen

für die Abgabe der Jahressteuererklärungen
für die Veranlagungszeiträume 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024
– Unser Einsatz hat sich gelohnt! 

Letzte Aktualisierung am 1. Juli 2022

Der Durchbruch ist gelungen. Im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I, S. 911 ff.) wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 wie folgt verlängert:

Erklärungsfrist für 2020: 31. August 2022
Erklärungsfrist für 2021: 31. August 2023
Erklärungsfrist für 2022: 31. Juli 2024
Erklärungsfrist für 2023: 31. Mai 2025
Erklärungsfrist für 2024: 30. April 2026

Wir bitten die Kollegenschaft aber auch, weiterhin eine kontinuierliche Bearbeitung der Jahressteuererklärungen vorzunehmen und bei den Finanzämtern einzureichen.