Steuerberater / Steuerberaterin
Ausbildung
Voraussetzung für die Bestellung als Steuerberater/in ist die erfolgreiche Ablegung der Steuerberaterprüfung.
Zu diesem Examen führen verschiedene „Wege“. Für die Zulassung zur Prüfung müssen die aus der nachfolgenden Grafik ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene
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Abgeschlossene Schulausbildung |
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Hochschulstudium Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren* |
Hochschulstudium Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren |
Berufsausbildung als Steuerfachangestellte/r oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung |
Vor der Zulassung zum Steuerberater-Examen steht die Berufspraxis, d.h. eine praktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Die Dauer dieser vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit ist vom vorherigen Ausbildungsgang abhängig: | ||
2 Jahre Berufspraxis* | 3 Jahre Berufspraxis | 8 Jahre Berufspraxis (bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in 6 Jahre) |
Steuerberater-Examen |
* Wurde in einem Hochschulstudium (Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften) ein erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelor) erworben und in einem weiteren Hochschulstudium (Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften), das einen solchen ersten Abschluss voraussetzt, ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss (Master) erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet; Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen.
Hochschul- und Studienführer – Berufswunsch Steuerberater/in
Der Hochschul- und Studienführer gibt einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und Wege bis hin zum Berufsziel Steuerberater/in. Herzstück der Publikation ist eine aktuelle Auflistung von Studiengängen in Deutschland, die bei erfolgreichem Abschluss dazu berechtigen, zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden.
Das Steuerberater-Examen
Zulassung zur Prüfung
Die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung, die Zulassung zur Prüfung sowie die Befreiung von der Prüfung wurden durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ab der Steuerberaterprüfung 2009 auf die Steuerberaterkammern übertragen. Die rechtliche Abnahme der Steuerberaterprüfung erfolgt aber weiterhin durch die Finanzverwaltung, d.h. insbesondere, dass der Prüfungsausschuss bei der Finanzverwaltung angesiedelt bleibt und die Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Bestimmung des Prüfungstermins für die schriftliche Prüfung sowie die Erstellung der schriftlichen Klausuren auch künftig durch die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden erfolgen.
Die Steuerberaterkammern Nordbaden, Stuttgart und Südbaden haben zur Erfüllung der ihnen nach dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung eine „Gemeinsame Stelle der Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg gem. § 37b StBerG“
(Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg) errichtet.
Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, auf Befreiung von der Prüfung oder auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Prüfung sind an die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg zu richten.
Die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg ist für Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Antragstellung in Baden-Württemberg vorwiegend beruflich tätig sind oder – wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen – dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, zuständig.
Weitere Informationen:
- Merkblatt und Zulassungsantrag: Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg
- Wortlaut der Zulassungsvoraussetzungen: §§ 36, 37a, 38 Steuerberatungsgesetz
- Besondere Vorschriften für den Zugang von Angehörigen aus anderen EU-Ländern sowie des EWR oder der Schweiz zum Steuerberater-Examen
- Gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 8. November 2024 über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung 2025 und die hierfür als Hilfsmittel zugelassenen Textausgaben
- Bekanntmachung vom 30. November 2023 über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2024
Prüfung
Die Prüfung wird von dem beim Ministerium für Finanzen errichteten Prüfungssausschuss, dem auch Steuerberater angehören, abgenommen. Die schriftliche Steuerberaterprüfung beginnt in der Regel am ersten oder zweiten Dienstag im Oktober. Das Bundesministerium für Finanzen hat der Bundessteuerberaterkammer die nächsten Prüfungstermine wie folgt mitgeteilt (Änderungen jeweils vorbehalten):
Prüfungstermine | |
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Steuerberaterprüfung 2024 | 8. bis 10. Oktober 2024 |
Steuerberaterprüfung 2025 | 7. bis 9. Oktober 2025 |
Steuerberaterprüfung 2026 | 6. bis 8. Oktober 2026 |
Steuerberaterprüfung 2027 | 5. bis 7. Oktober 2027 |
Die mündliche Steuerberaterprüfung hat in Baden-Württemberg in den letzten Jahren i.d.R. zwischen Mitte Januar und Anfang Februar begonnen.
Weitere Informationen zu den Prüfungsgebieten und -aufgaben:
- Prüfungsgebiete: § 37 Steuerberatungsgesetz
- Prüfungsaufgaben: Die Prüfungsaufgaben wurden bis 2015 und werden seit 2024 wieder im Bundessteuerblatt veröffentlicht,
und zwar
Prüfungsaufgaben Examen 2021 BStBl 2024 Heft 12
Prüfungsaufgaben Examen 2014 BStBl 2015 Heft 4
Prüfungsaufgaben Examen 2013 BStBl 2014 Heft 6
Prüfungsaufgaben Examen 2012 BStBl 2013 Heft 5
Prüfungsaufgaben Examen 2011 BStBl 2012 Heft 3 - Anmerkung zur Prüfungsaufgaben-Recherche:
Auf der Homepage des BStBl „Inhalt“ anklicken und die „Nutzungsbedingungen für die kostenlose Recherche in der Datenbank Bundessteuerblatt“ akzeptieren (am Ende der Seite); danach stehen Ihnen die Jahrgänge ab 1992 zur Verfügung. Die Linzenzbedingungen für die Nutzung der Datenbank „Bundessteuerblatt“ auf CD-ROM und über das Internet entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Bestellung zum Steuerberater
Nach bestandener Prüfung kann die Bestellung bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden; folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Information zum Bestellungsverfahren
- Antrag auf Bestellung
- Bestellung, Informationen nach Art. 13 DSGVO
- Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Bestellung zur Steuerberaterin/zum Steuerberater
- FAQ-Katalog zum Syndikus-Steuerberater
Ferner steht eine Arbeitgeberbescheinigung als PDF-Datei zur Verfügung, die verwendet werden kann, wenn die Aufnahme einer Tätigkeit als Syndikussteuerberater nicht im Zusammenhang mit der Bestellung als Steuerberater erfolgt.
Weitere Informationen und Filme
Mehr zu den Ausbildungsinhalten, dem täglich Ablauf in der Kanzlei sowie hilfreiche Tipps zur Bewerbung finden Sie sehr anschaulich auf den folgenden Seiten:
Jennifer Hof (ehemalige Gewinnerin der Castingshow Germany’s next Topmodel): Vom Laufsteg in die Kanzlei