Steuerberaterverzeichnis
Verzeichnis der ausländischen Dienstleister nach § 3a StBerG
Die Bundessteuerberaterkammer führt nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowohl das amtliche Steuerberaterverzeichnis (§ 86b StBerG) als auch ein Verzeichnis der zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen (§ 3a StBerG). Diese Verzeichnisse können nachfolgend aufgerufen werden:
Beide Verzeichnisse dienen nicht der Suche, inwieweit Steuerberater bzw. ausländische Dienstleister über bestimmte Qualifikationen oder Spezialisierungen verfügen. Für die Suche nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen steht der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.