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Neuordnungsverfahren der Steuerfachangestelltenausbildung

Neuordnungsverfahren abgeschlossen

Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV)“ wurde am 22. August 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1390 ff.) verkündet (Anlage – Bundesgesetzblatt vom 22.08.2022). Sie wird zum 1. August 2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im Herbst 2023 in Kraft treten. Die vor dem 1. August 2023 begonnenen Ausbildungsverhältnisse werden nach der bisherigen Ausbildungsordnung unverändert fortgesetzt.

Damit ist der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuerberatenden Beruf. Denn wer auch morgen noch ausbilden und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren möchte, muss mit der Zeit gehen. Deswegen freuen wir uns, dass die Reform zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte. Bei der Neuordnung stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbilds im Fokus. Besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt. Bewährte Elemente der Ausbildung wie die Aufteilung in Zwischen- und Abschlussprüfung wurden beibehalten.

Die neue Ausbildungsordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein, um in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten zukunfts- und praxisgerecht zu gestalten und interessierte junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen. Bundessteuerberaterkammer und Steuerberaterkammern haben gemeinsam an der Novellierung der Ausbildungsordnung gearbeitet und diese insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung angepasst. Dazu stimmten sie sich zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV e. V.) mit den Vertreter/innen der Gewerkschaftsseite, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi), über die wesentlichen Eckpunkte der Ausbildung ab.

In den Kammermitteilungen 1/2023 vom 9. Februar 2023 haben wir die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte zur Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung vorgestellt. Den entprechenden Auszug aus den Kammermitteilungen 1/2023 finden Sie hier.

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte“ – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Juni 2022

Der auf die Ausbildungsordnung abgestimmte und von der Kultusministerkonferenz beschlossene Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter wurde auf der Homepage der KMK im Downloadbereich veröffentlicht. Der Bundes-Rahmenlehrplan wird vom Kultusministerium Baden-Württemberg als Lehrplan für den Unterricht in den Steuerfachklassen an den Berufsschulen unverändert übernommen.

Der Rahmenlehrplan legt die Lernziele und -inhalte für den Unterricht an der Berufsschule fest, während der Ausbildungsrahmenplan die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb der Ausbildung im Betrieb regelt und Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung ist.

Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte

Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte tritt pünktlich zum Ausbildungsbeginn 2023/24 am 1. August 2023 in Kraft. Bei der Neuordnung stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbildes im Fokus.

  • Welche Änderungen bringt die Neuordnung?
  • Was bedeutet das für Ausbilder und Kanzleien?
  • Wie können digitale Prozesse in den Kanzleien den Auszubildenden besser vermittelt und kommunikative Fähigkeiten der jungen Berufseinsteiger gestärkt werden?

All das und vieles mehr erklärt das neue Ausbilder-Seminar der DWS Steuerberater Medien GmbH und gibt Umsetzungshilfen für die Praxis.

Die dazugehörigen Folien zum Ausbilder-Seminar finden Sie hier zum Download.

Neue Umsetzungshilfe für die Steuerfachangestelltenausbildung

Die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), an der die Bundessteuerberaterkammer mitgewirkt hat, erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die auch die Digitalisierung vieler Prozesse in der Steuerberatung berücksichtigt.

Die Neuordnung bedeutet vor allem, dass inhaltlich kommunikative Fähigkeiten sowie digitale Verfahrensabläufe bei der Ausbildung im Fokus stehen. Aber wie können die neuen Inhalte in der Praxis am besten vermittelt werden? Dafür gibt die Umsetzungshilfe Steuerberater/innen einen detaillierten Fahrplan zur Hand. Beispiele und Informationen zu den Lernzielen des Ausbildungsrahmenplans und den Lernfeldern des Rahmenlehrplans erleichtern Ausbildern und Berufsschullehrern die Vermittlung von Ausbildungsinhalten.

Die Umsetzungshilfe erläutert die neue Ausbildungsordnung, gibt viele Praxisbeispiele zu den aktualisierten Inhalten des Ausbildungsrahmenplans und informiert über den Ablauf der Prüfungen. Für den schulischen Teil der Ausbildung liefert die Publikation beispielhafte Lernsituationen und gibt nützliche Hinweise zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans.

Die digitale Version der Umsetzungshilfe kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Die Umsetzungshilfe kann zudem als gedruckte Ausgabe für € 29,90 über die Website des BIBB käuflich erworben werden.

Ausbildungsplan / Ausbildungsnachweis

Durch die Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten war auch der Ausbildungsnachweis an die neue Ausbildungsordnung und an den Ausbildungsplan anzupassen.

Die zeitlichen Richtwerte in Wochen sind im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (BGBl. I vom 22.08.2022, S. 1390) vorgegeben. Die Übersicht über die Lernfelder mit den Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden ist dem Ausbildungsplan/Ausbildungsnachweis angefügt. Im Ausbildungsplan/Ausbildungsnachweis ist nach jedem Ausbildungsjahr eine Unterschriftenzeile eingefügt. Ausbildende/r und Auszubildende/r dokumentieren hier durch ihre Unterschrift, dass die vorstehend genannten Ausbildungsinhalte auch vermittelt wurden. Direkt vor der Unterschriftenzeile gibt es die Möglichkeit, zusätzlich vermittelte Ausbildungsinhalte bzw. abweichend vom Ausbildungsplan vorgezogene Ausbildungsinhalte zu vermerken.

Der neue Ausbildungsnachweis ist als Druckprodukt in Form eines Heftes (kann bei der Kammergeschäftsstelle angefordert werden) oder als ausfüllbares PDF verfügbar.

 

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