Fachassistent / Fachassistentin
Lohn und Gehalt
Fortbildungsprüfung
Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch.
In der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt haben die Prüfungsteilnehmer/innen nachzuweisen, dass sie qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten können.
Bis einschließlich der Fortbildungsprüfung im Winter 2023/2024 gilt für diese Prüfung die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt. Ab dem 1. Juni 2024 bzw. ab der Fortbildungsprüfung im Winter 2024/2025 gilt für diese Prüfung die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) sowie die Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt.
Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zu Grunde. Für die Prüfungen ab 2024/2025 gilt ein neuer Anforderungskatalog. Bitte beachten Sie, dass der Anforderungskatalog in erster Linie als Orientierungshilfe dient. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.
Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
1. Steuerrecht (insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn)
2. Sozialversicherungsbeitragsrecht (insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung)
3. Grundzüge des Arbeitsrechts (insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht)
4. Rechtsübergreifende Themen (insbesondere geldwerte Vorteile/Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarung, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge)
5. Besondere Themen (insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit)
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den vorstehend genannten Prüfungsgebieten zu fertigen. Die Aufgabe umfasst vier Teile wie folgt:
1. Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
2. Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
3. Themenübergreifend, ca. 30 % (ab 2018 ohne Grundzüge des Arbeitsrechts) der zu erreichenden Punkte
4. Grundzüge des Arbeitsrechts, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte
Die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung Lohn und Gehalt werden inhaltsgleich von allen diese Prüfung anbietenden Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Lohn und Gehalt Fachassistenten-Prüfung auf der Homepage der im Prüfungsverbund federführenden Steuerberaterkammer Niedersachsen zum Download als pdf-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.
In der mündlichen Prüfung, die je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten soll und sich auf die vorstehend genannten Prüfungsgebiete ersteckt, soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.
Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt wird die Teilnahme an einem Seminar empfohlen.
Prüfungstermine
Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung findet in der Regel Mitte Oktober statt. Die schriftliche Prüfungen der nächsten Jahre wurden wie folgt terminiert (Änderungen jeweils vorbehalten):
Prüfungstermine | |
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Fortbildungsprüfung Winter 2024/2025 | 16. Oktober 2024 |
Fortbildungsprüfung Winter 2025/2026 | 15. Oktober 2025 |
Fortbildungsprüfung Winter 2026/2027 | 14. Oktober 2026 |
Fortbildungsprüfung Winter 2027/2028 | 13. Oktober 2027 |
Fortbildungsprüfung Winter 2028/2029 | 18. Oktober 2028 |
Die mündliche Fachassistenten-Prüfung findet in der Regel Anfang/Mitte Februar statt (Änderungen jeweils vorbehalten).
Nähere Informationen zur nächsten Fachassistenten-Fortbildungsprüfung:
Fortbildungsprüfung Winter 2024/2025 | |
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Die Anmeldunterlagen für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt stehen voraussichtlich ab Mitte Juni 2024 zum Download bereit. schriftlicher Teil mündlicher Teil | 16. Oktober 2024 Anfang/Mitte Februar 2025 |
Weitere Informationen und Filme
Mehr zu den Ausbildungsinhalten, dem täglich Ablauf in der Kanzlei sowie hilfreiche Tipps zur Bewerbung finden Sie sehr anschaulich auf den folgenden Seiten:
Jennifer Hof (ehemalige Gewinnerin der Castingshow Germany’s next Topmodel): Vom Laufsteg in die Kanzlei