Steuerfachwirt / Steuerfachwirtin
Fortbildungsprüfung
Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch. In der Fortbildungsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft bearbeiten kann. Für diese Prüfungen gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin.
Die Klausuren der Steuerfachwirt-Prüfung werden seit der Fortbildungsprüfung Winter 2008/2009 inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Lediglich die Deckblätter der Klausuraufgaben werden auf die einzelnen Regionalkammern angepasst. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Steuerfachwirt-Prüfung auf der Homepage der Steuerberaterkammer Düsseldorf zum Download als pdf-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.
Der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachwirtprüfung zu Grunde. Für die Prüfung 2023/2024 und darauf folgende Prüfungen zum Steuerfachwirt wurde dieser aktualisiert: Anforderungsprofil ab 2023/2024. Bitte beachten Sie, dass der Anforderungskatalog in erster Linie als Orientierungshilfe dient. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.
Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin wird die Teilnahme an einem Seminar empfohlen.
Prüfungstermine
Die schriftliche Steuerfachwirt-Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember statt. Die schriftliche Prüfungen der nächsten Jahre wurden wie folgt terminiert (Änderungen jeweils vorbehalten):
Prüfungstermine | |
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Fortbildungsprüfung Winter 2023/2024 | 06. bis 08. Dezember 2023 |
Fortbildungsprüfung Winter 2024/2025 | 11. bis 13. Dezember 2024 |
Fortbildungsprüfung Winter 2025/2026 | 10. bis 12. Dezember 2025 |
Fortbildungsprüfung Winter 2026/2027 | 09. bis 11. Dezember 2026 |
Fortbildungsprüfung Winter 2027/2028 | 08. bis 10. Dezember 2027 |
Fortbildungsprüfung Winter 2028/2029 | 13. bis 15. Dezember 2028 |
Fortbildungsprüfung Winter 2029/2030 | 05. bis 07. Dezember 2029 |
Fortbildungsprüfung Winter 2030/2031 | 11. bis 13. Dezember 2030 |
Die mündliche Steuerfachwirt-Prüfung findet in der Regel im März statt (Änderungen jeweils vorbehalten).
Nähere Informationen zur nächsten Steuerfachwirt-Fortbildungsprüfung:
Fortbildungsprüfung Winter 2023/2024 | |
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Die Anmeldunterlagen für die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin stehen voraussichtlich ab Mitte Juli 2023 zum Download bereit. schriftlicher Teil mündlicher Teil | 6./7. und 8. Dezember 2023 März 2024 |
Hochschulzugangsberechtigung
Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung besitzen in Baden-Württemberg unter den Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 LHG die Qualifikation für ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt. Absolventen der Steuerfachwirt-Prüfung können daher – sofern auch die sonstigen Voraussetzungen (u.a. die Teilnahme an einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang, der auf die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin vorbereitet) erfüllt sind – zu einem Studium an einer Hochschule zugelassen werden. Näheres ist in der Verordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über den Zugang Berufstätiger zu einem Studium (Berufstätigenhochschulzugangsverordnung – BerufsHZVO) vom 1. April 2014 geregelt.
Weitere Informationen und Filme
Mehr zu den Ausbildungsinhalten, dem täglich Ablauf in der Kanzlei sowie hilfreiche Tipps zur Bewerbung finden Sie sehr anschaulich auf den folgenden Seiten:
Jennifer Hof (ehemalige Gewinnerin der Castingshow Germany’s next Topmodel): Vom Laufsteg in die Kanzlei