AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten
Die AzubiCardBW öffnet Auszubildenden die Tür zu vielen Vergünstigungen und Angeboten von Betrieben und Einrichtungen. Auszubildende können mit der AzubiCardBW genauso unkompliziert ihren Status nachweisen wie Studierende mit ihrem Studierendenausweis und Rabatte und Angebote bei Unternehmen und Einrichtungen nutzen. So gibt es etwa vergünstigte Eintritte in Kinos, Freizeiteinrichtungen sowie Theater und Museen oder spezielle Angebote bei Einzelhändlern, Banken und Versicherungen sowie in der Gastronomie. Laufend kommen neue Angebote hinzu.
Was ist die AzubiCard?
Die kostenlose AzubiCardBW ist mit einem Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in Baden-Württemberg aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.

Wer bekommt die AzubiCard?
Die AzubiCardBW erhalten alle Auszubildenden (erstes, zweites und drittes Ausbildungsjahr) zum/zur Steuerfachangestellten in unserem Kammerbereich.
Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!
So profitieren Unternehmen von der AzubiCard
- Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
- Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
- Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
- Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann machen Sie auch Ihre Mandantschaft auf die neue AzubiCardBW aufmerksam. Über den Button „Jetzt Partner werden“ auf www.azubicard.de können sich interessierte Unternehmen anmelden. Dort können Angebote beschrieben und auch Bilder hochgeladen werden. Nach einer Prüfung wird der Eintrag freigeschalten.
Häufige Fragen
Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?
Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?
Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?
- Angebote sollten grundsätzlich allen Inhabern einer AzubiCard zur Verfügung stehen und nicht durch eine generelle Beschränkung einzelner Gruppen (z.B. Minderjährige oder ältere Menschen) ausschließen.
- Angebote sollten das Jugendschutzgesetz und andere relevante rechtliche Grundsätze nicht verletzen oder diesen entgegenstehen. Bitte beachten Sie dies auch bei der Auswahl eines geeigneten Fotos.
- Angebote dürfen Auszubildende vertraglich nicht über einen längeren Zeitraum binden. Monatliche Kündigungsfristen müssen gegebenenfalls möglich sein.
Wo kann ich mein Angebot einstellen?
Wer kann die Angebote nutzen?
Weitere Informationen und Filme
Mehr zu den Ausbildungsinhalten, dem täglich Ablauf in der Kanzlei sowie hilfreiche Tipps zur Bewerbung finden Sie sehr anschaulich auf den folgenden Seiten:
Jennifer Hof (ehemalige Gewinnerin der Castingshow Germany’s next Topmodel): Vom Laufsteg in die Kanzlei