Bundessteuerberaterkammer schreibt „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ aus

Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Oktober 2019

Die Bundessteuerberaterkammer schreibt im Jahr 2020 erneut den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ aus. Mit dem Nachwuchspreis soll eine herausragende wissenschaftliche Publikation auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung ausgezeichnet werden.

Den Preisträger erwartet neben der Dotation in Höhe von 3.000 Euro, eine Einladung zur Teilnahme am Kongress der International Fiscal Association (IFA) 2021 in Berlin/Deutschland. Die Auszeichnung wird im Mai 2020 auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS in Berlin verliehen. Neben dem Preisträger wird auch der wissenschaftliche Betreuer zum DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS eingeladen.

Bewerbungen können bis zum 31. Dezember 2019 bei der Bundessteuerberaterkammer, zu Händen der Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, Behrenstraße 42, 10117 Berlin eingereicht werden. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen sind hier brufbar.

Für Fragen steht den Bewerbern Frau StBin/RAin (Syndikus) Steffi Balzerkiewicz, Telefon: 030 240087-49, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de zur Verfügung.

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