Corona-Virus: Bundessteuerberaterkammer setzt sich für den Berufsstand ein

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Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus kommt es bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch bei den Steuerberatern zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf. Zudem sind Unternehmen vermehrt von Liquiditätsengpässen betroffen. Die Situation ist dynamisch und für die Bevölkerung zunehmend unübersichtlich und wenig vorhersehbar.

Daher hat sich die Bundessteuerberaterkammer mit Schreiben vom 12. März 2020 hinsichtlich notwendiger verfahrensrechtlicher und steuerlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus an das Bundesministerium der Finanzen gewandt. Das Schreiben ist hier abrufbar.

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