„Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“ – Berufsrechtstagung 2019 des DWS-Instituts

Pressemitteilung des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) vom 5. November 2019

Der Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege – ein echter Mehrwert für den Berufsstand?“ – unter diesem Titel fand am 4. November 2019 die diesjährige Berufsrechtstagung des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) in Berlin statt.

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts, wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass der Steuerberater zwar in erster Linie Hilfeleistender des Steuerpflichtigen sei, um sich im Steuerdickicht zurecht zu finden, er zugleich aber auch an Recht und Gesetz gebunden sei. „Besonders in Deutschland sind die Steuerberater Träger von Funktionen zur Wahrung des Rechts und als solche dem Gemeinwohl zu gewissenhafter und ordnungsgemäßer Beratung verpflichtet.“ führte Prof. Schwab aus. „Die Normierung der Organstellung macht einmal mehr die derzeit bestehende hohe Qualifizierung der Steuerberatung in Deutschland deutlich und zeigt, dass es den hohen Wert professioneller Steuerberatung nicht nur im Zuge der Aufarbeitung der internationalen „Steuerskandale“ der letzten Jahre unbedingt zu erhalten gilt.

In seinem in das Thema einführenden Impulsvortrag führte Prof. Dr. Gerhard Ring zum Inhalt der Organstellung aus und beleuchtete insbesondere das Wesensmerkmal der Unabhängigkeit.

In der anschließenden Podiumsdiskussion mit MD Dr. Hans-Ulrich Misera (BMF), Prof. Dr. Matthias Kilian und Dr. Holger Stein wurde vor allem deutlich, dass die Einführung der Organstellung in das Gesetz sowohl mit Blick auf Brüssel als auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Berufsstandes ist.

Prof. Dr. Thomas Mann stellte zusammenfassend fest, dass die Debatte zwar gezeigt habe, wie wichtig die gesetzliche Normierung der Organstellung nicht nur für die Position des Berufsrechts der Steuerberater gegenüber der EU ist, aber erst die zukünftige Rechtsprechung und weitere Entwicklung die sich daraus ergebenden Befugnisse und Bindungen konkretisieren werde.

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