Der Steuerberater – unverzichtbarer Lotse für Unternehmen

Pressemitteilung 11/2020 vom 24. Juni 2020

Die Corona-Krise stellt die ganze Welt vor große Herausforderungen und geht natürlich auch am Berufsstand der Steuerberater und vor allem seiner Mandanten nicht spurlos vorbei. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie belastbar und flexibel wir sind. Und genau das hat der Berufsstand in den letzten Wochen bewiesen: ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit.

Der Staat hat schnell und unbürokratisch auf die Krise reagiert und Soforthilfemaßnahmen und Hilfspakete zur Verfügung gestellt. Genau hier greift die Arbeit der Steuerberater als erster Ansprechpartner seiner Mandanten und auch als Lotse durch die Krise. Denn die staatlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Solo-Selbstständige müssen eingeordnet und bearbeitet, Unterlagen für die Beantragung von Krediten zusammengestellt und Kurzarbeitergeld berechnet werden. Insgesamt ist der Beratungsbedarf der Mandantenunternehmen in den Kanzleien stark angestiegen. Dies zeigt deutlich, dass Steuerberater eine hohe Verantwortung übernehmen, wie sie es als Organ der Steuerrechtspflege seit jeher tun.

Klassische Leistungsbereiche über die Krise hinaus: Von A-Z alles aus einer Hand

Das Spektrum der Tätigkeiten, die ein Steuerberater ausüben kann, ist sehr breit gefächert. Im Vordergrund stehen dabei zum einen die steuerliche Beratung, zum anderen – und dies in zunehmendem Maße – die betriebswirtschaftliche Beratung. Die Leistungspalette des Steuerberaters ist dabei sehr vielseitig. Zweifellos gehört zum Kerngeschäft innerhalb der Steuerberatung die professionelle Beratung der Mandanten in Steuerangelegenheiten. Dazu zählen u. a. die Erstellung von Steuererklärungen, die Überprüfung von Steuerbescheiden sowie die vorausschauende Beratung für eine optimale Steuerplanung. Ob Einkommen- oder Gewerbesteuerklärung, Körperschaft- oder Umsatzsteuererklärung bis hin zur Aufstellung von Bilanzen auf der Grundlage der Informationen aus dem betrieblichen Rechnungswesen – der Steuerberater hat dies alles im Griff.

Beginnend mit der Existenzgründung, bei der im Vorfeld gemeinsam mit dem Steuerberater geprüft wird, ob das Gründungsvorhaben finanziell durchführbar ist und ob der künftige Unternehmer die erforderlichen beruflichen und persönlichen Kompetenzen mitbringt, umfasst das Beratungsspektrum weitere wesentliche Faktoren. Dazu gehören beispielsweise die Wahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen, die Analyse von Finanzierungsmöglichkeiten und die Einrichtung der Buchführung. Später kommen dann Aspekte der professionellen Unternehmensführung dazu. Denn auch im laufenden Geschäftsverkehr muss die unternehmerische Entwicklung immer wieder einer Erfolgs- bzw. Renditeprüfung unterworfen werden. So gilt es, die Stärken und Schwächen eines Betriebes sichtbar zu machen, um eine marktgerechte Steuerung vornehmen zu können. Nicht zuletzt gelten professionell aufbereitete Unternehmensdaten als wertvolles Controlling-Instrument bei der betrieblichen Krisenfrüherkennung. Und steht eines Tages eine Unternehmensveräußerung und Nachfolgeregelung ins Haus, liefert erneut die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Berater eine nachhaltig tragfähige Basis für zukunftsorientierte Problemlösungen. Wenn zum Beispiel das Unternehmen verkauft werden soll, führt der Steuerberater zur Unterstützung der Kaufpreisfindung eine Unternehmensbewertung durch. Außerdem wird die zu erwartende Steuerbelastung für den Verkauf ermittelt. Übernimmt ein Erbe das Unternehmen, fällt gegebenenfalls Erbschaftsteuer an, die vom Steuerberater berechnet wird. In beiden Fällen kann die Steuerbelastung von der Rechtsform des Unternehmens abhängen, so dass möglicherweise vor Verkauf oder Übertragung ein Rechtsformwechsel ratsam sein kann.

Der Steuerberater ist darüber hinaus der erste Ansprechpartner für alle Unternehmen im Bereich der Buchführung und der Lohnabrechnung. Im Vergleich zu anderen gewerblichen Wettbewerbern wie etwa Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern verfügt er über eine umfassende Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Nur Steuerberater – neben Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten – sind dazu befugt, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchführung und der Lohnabrechnung zu übernehmen. Auch sind nur die Angehörigen dieser Berufe dazu berechtigt, den Jahresabschluss bzw. Steuer- und Handelsbilanzen zu erstellen und die Einnahme-Überschussrechnung für den Mandanten anzufertigen. Die Erstellung von Steuererklärungen einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldungen) ist ebenfalls Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern vorbehalten.

Die Krise treibt die Digitalisierung enorm voran, auch hier ist der Steuerberater ein Wegbegleiter und Unterstützer für seine Mandanten. Sei es das digitale Kassenbuch, das ersetzende Scannen, der digitale Kontoauszug, elektronische Rechnungen und vor allem eine sichere elektronische Kommunikation vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Steuerberater kennt sich aus und kann seine Mandanten professionell unterstützen.

Mandanten können sich darauf verlassen, dass ihr Steuerberater nicht nur hoch qualifiziert ist, sondern auch unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft handelt. Die gesetzlich geschützte Verschwiegenheitspflicht sorgt für eine besondere Sicherheit der Daten des Mandanten. Darüber hinaus ist jeder Steuerberater gesetzlich verpflichtet, zum Schutz der Mandanten eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Fazit

Hier wurden nur einige Leistungsbereiche aus dem gesamten Spektrum qualifizierter Steuerberaterinnen und Steuerberater skizziert. In Abhängigkeit von der individuellen Situation des Mandanten insbesondere in dieser Krisenzeit können weitere Aspekte wichtig sein. Deshalb bietet sich die Beratung aus einer Hand an, die sowohl den privaten als auch den unternehmerischen Bereich umfasst. Der bundesweite Steuerberater-Suchdienst (www.stbk-stuttgart.de) bietet die Möglichkeit, einen oder mehrere seinen Anforderungen entsprechende Steuerberater nach den Kriterien Ort (bzw. Postleitzahl), Arbeitsgebiete, Branchenkenntnisse und/oder Fremdsprachenkenntnisse in ganz Deutschland zu suchen.

Steuerberaterkammer Stuttgart im Profil

Die Steuerberaterkammer Stuttgart ist die Berufskammer der knapp 9.000 Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Nord- und Südwürttemberg. Sie betreibt u.a. einen kostenlosen Steuerberater-Suchdienst, der im Internet unter https://stbk-stuttgart.de/home/steuerberater-suchdienst/ zu erreichen ist. Hier sind über 28.000 Steuerberater/innen in ganz Deutschland mit ihren Arbeitsgebieten, Branchenkenntnissen sowie Fremdsprachenkenntnissen direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Suchdienst im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Steuerberaterkanzleien. Weitere Informationen rund um den steuerberatenden Beruf finden Sie ebenfalls unter https://stbk-stuttgart.de.


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