Erbschaftsteuerreform mit Licht und Schatten

Pressemitteilung 21/2016 vom 14. Oktober 2016

„Steuerberater und Steuerberaterinnen sind Schrittmacher und Begleiter der digitalen Transformation“, stellte der Präsident der Steuerberaterkammer Stuttgart, Prof. Dr. Uwe Schramm, vor über 1.000 Gästen des Stuttgarter Steuerkongresses (14. Oktober 2016) aus Berufsstand, Politik, Rechtsprechung, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft im Stuttgarter Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle fest. Sowohl für die Begleitung der fortschreitenden Digitalisierung des Rechnungswesens der Mandanten als auch der eigenen Arbeit sieht Schramm seinen Berufsstand gut aufgestellt. Schramm betonte die unverzichtbare Rolle der Angehörigen des steuerberatenden Berufes für eine gesicherte und kontinuierliche Steuererhebung. Mit dem Verfahren zur Reform der Erbschaftsteuer und dem sich nun abzeichnenden Ergebnis setzte sich der Steuerberaterkammer-Präsident kritisch auseinander.

Der Staat, so Schramm, könne seine Aufgabe hierzulande so gut erfüllen, weil ihm zeitnah die notwendigen Geldmittel, die er überwiegend in Form von Steuern erhält, zur Verfügung stehen. Gerade mit Blick auf die Situation in anderen europäischen Staaten dürfe dies nicht gering eingestuft werden. Steuerberater, die im finanzwirtschaftlichen Räderwerk des Staates entscheidend zu einer geordneten Steuererhebung beitragen, seien somit entscheidende Garanten für ein funktionierendes Staatswesen. Mit Blick auf die EU-Kommission, die immer wieder notwendige berufsrechtliche Regelungen hinterfrage, äußerte sich Schramm erfreut darüber, dass die Bundesregierung die Bedeutung des steuerberatenden Berufes für eine geordnete Steuererhebung in ihrer Stellungnahme zur Binnenmarktstrategie für die Freien Berufe deutlich gemacht habe. Es gelte, das deutsche Modell des steuerberatenden Berufes als „Best Practice“ in Europa zu exportieren.

„Licht und Schatten“ sieht der Präsident der Steuerberaterkammer Stuttgart bei der Erbschaftsteuerreform. Den mühsamen und schleppenden Gesetzgebungsprozess zur Erbschaftsteuerreform über fast zwei Jahre stufte Schramm als „parlamentarisches Trauerspiel“ ein. Ob das, was heute im Bundesrat abschließend zur Abstimmung stehe, wirklich das sei, was das Verfassungsgericht sich im Hinblick auf eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonungsregeln vorgestellt habe, sei zu Recht einer kritischen Analyse zu unterwerfen. Die vermeintlich positive Stundungsregelung sei bei näherer Betrachtung kaum praktikabel. Positiv sei für Berater und Mandanten jedoch, dass überhaupt wieder eine Rechtsgrundlage existiert, damit wieder sinnvolle und notwendige Vermögensübertragungen im Rahmen des Generationswechsels rechtssicher durchgeführt werden können.

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