Adresse
Anschrift | Steuerberaterkammer Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts Hegelstraße 33 70174 Stuttgart | |
Telefon | (0711) 6 19 48 – 0 | |
Telefax | Berufsaufsicht, Berufsregister, Buchhaltung, Fachbibliothek Fortbildung, Ausbildung | – 703 – 702 |
mail@stbk-stuttgart.de stellenmarkt@stbk-stuttgart.de |
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De-Mail | info@stbk-stuttgart.de-mail.de |
Telefonverzeichnis
Die Telefonzentrale (0711) 6 19 48 – 0 ist besetzt:
Montag bis Freitag von 7.15 Uhr bis 16.45 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit steht Ihnen unsere Webex-Betreuung während der Dauer von Online-Veranstaltungen unter der Telefon-Nummer (0711) 6 19 48 – 621 zur Verfügung. In Notfällen ist die Pforte des Steuerberaterhauses während der Dauer von Fortbildungsveranstaltungen über die Telefon-Nummer (0711) 6 19 48 – 507 erreichbar. Weitervermittlungen können über diese Telefon-Nummern jedoch nicht erfolgen.
Telefondurchwahl-Nummern:
Für die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle besteht eine Gleitzeitregelung. Die Kernzeit dauert von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags bis 13.00 Uhr; die Mittagspause von 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr. Nachfolgend die wichtigsten Durchwahl-Nummern:
ZUSTÄNDIGKEIT | (0711) 6 19 48 – |
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Berufsausbildung | – 207 |
Begabtenförderung Berufliche Bildung | – 207 |
Fortbildung | |
– Berufliche Fortbildung allgemein | – 206 |
– Fachassistent Lohn und Gehalt-Seminare | – 204 |
– Quer- und Wiedereinsteiger-Lehrgang | – 204 |
– Seminar „Steuerrecht, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht“ für Hochschulabsolventen | – 212 |
– Steuerfachwirt-Seminare | – 205 |
– Steuerberater-Vorbereitungslehrgänge | – 213 |
Stellenmarkt | – 406, – 315 |
Steuerberater, Bestellung | – 303 |
Steuerberater-Suchdienst | – 314 |
Webex-Betreuung | – 621 |
Kontaktformular
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Anfahrt mit PKW
Das Steuerberaterhaus befindet sich in der sog. Umweltzone. Eine Anfahrt mit dem PKW ist ausschließlich mit Feinstaub-Plakette möglich.
Außerdem gilt seit dem 1. Januar 2019 in der Umweltzone Stuttgart – also im gesamten Stadtgebiet – ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Dieselkraftfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 / IV und schlechter. Betroffene Dieselfahrzeuge dürfen nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum fahren oder parken, sofern die Fahrer nicht unter eine allgemeine Ausnahme fallen oder eine Einzelausnahmegenehmigung vorliegt.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt vorbehaltlich weiterer Gerichtsentscheidungen im Stuttgarter Talkessel sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen – der sogenannten kleinen Umweltzone – ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter. Das Verbot gilt zusätzlich zum seit Januar 2019 bestehenden stadtweiten Diesel-Verkehrsverbot für Fahrzeuge der Euronorm 4/IV und schlechter. Die kleine Umweltzone schließt die bislang bestehenden Einzelstreckenverkehrsverbote für Euro-5-Dieselfahrzeuge ein. Betroffene Dieselfahrzeuge dürfen nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum fahren oder parken, sofern die Fahrer nicht unter eine allgemeine Ausnahme fallen oder eine Einzelausnahmegenehmigung vorliegt.
Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Landeshauptstadt auf ihrer Internetseite unter dem Link www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit.
Parkplätze sind beim Steuerberaterhaus in einer Tiefgarage sowie auf dem Areal neben dem Steuerberaterhaus vorhanden. Die Zufahrt erfolgt von der Seidenstraße. Für den Fall, dass alle Parkplätze beim Steuerberaterhaus belegt sind, stehen als Parkhäuser das des Hotels „Maritim“ in der Seidenstraße sowie das Parkhaus des Diakonie-Klinikums (Einfahrt Lerchenstraße) zur Verfügung.
Weitere Parkhäuser befinden sich beim KKL (Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle).
Öffentliche Verkehrsmittel
In unmittelbarer Nähe des Steuerberaterhauses liegen die Bushaltestelle „Hegel-/Seidenstraße“ sowie die Stadtbahnhaltestelle „Rosenberg-/Seidenstraße/Diakonie-Klinikum“.
Lageplan, Anfahrtsbeschreibung
Der Lageplan sowie die Anfahrtsbeschreibung stehen hier zum Ausdrucken zur Verfügung.
Hinweis zur Suche nach einem Steuerberater
Über das Steuerberaterverzeichnis können Sie überprüfen, ob eine bestimmte Person/Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Über das Verzeichnis der zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen können Sie überprüfen, ob es sich bei einer bestimmten Person/Gesellschaft um einen ausländischen Dienstleister handelt, der in Deutschland nach § 3a StBerG zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt und bei der zuständigen Steuerberaterkammer registriert ist. Diese Verzeichnisse dienen dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater bzw. ausländischen Dienstleister für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen.
Bei der Suche nach einem Ihren Anforderungen entsprechenden Steuerberater (bzw. Steuerbevollmächtigten oder Steuerberatungsgesellschaft) rufen Sie bitte den bundesweiten Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammern auf, in dem derzeit über 27.500 Steuerberater aus Deutschland erfasst sind, davon haben über 2.400 ihren Berufssitz in Nord- und Südwürttemberg.
Hinweis nach § 53 GwG
Potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage des Geldwäschegesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung können gegenüber der Steuerberaterkammer schriftlich oder in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) erteilt werden. Die Hinweise können auch anonym abgegeben werden, z.B. mit Hilfe des Formulars „Anonymer Hinweis nach § 53 GwG“.
Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Stuttgart
Hegelstraße 33
70174 Stuttgart
Tel. (0711) 61948-0
Fax (0711) 61948-703
mail@stbk-stuttgart.de
www.stbk-stuttgart.de