Steuerfreie Alternativen zur Gehaltserhöhung – mehr Netto vom Brutto
Pressemitteilung 3/2025 vom 7. April 2025
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten sind Unternehmen und Arbeitnehmer/innen gleichermaßen auf der Suche nach Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu optimieren. Eine klassische Gehaltserhöhung führt oft dazu, dass bei Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen aufgrund von Steuern und Sozialabgaben nur ein Teil des Bruttobetrags ankommt. Steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen bieten hier eine attraktive Alternative, die beiden Seiten zugutekommt. „Arbeitgeber/innen sollten die Alternativen zu einer Gehaltserhöhung kennen, um sowohl sich selbst als auch ihre Mitarbeitenden optimal finanziell zu entlasten“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.
Warum eine Alternative zur Gehaltserhöhung in Betracht ziehen?
Viele Arbeitgeber/innen können oder wollen nicht immer eine klassische Gehaltserhöhung gewähren. Dabei spielen wirtschaftliche Rahmenbedingungen ebenso eine Rolle wie das unternehmensinterne Gehaltsgefüge. Hinzu kommt, dass eine direkte Gehaltserhöhung oft mit hohen Abgaben verbunden ist, wodurch nur ein geringer Betrag bei Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen ankommt. Steuerfreie oder steuerlich begünstigte Arbeitgeberleistungen sind daher eine attraktive Möglichkeit, das Nettoeinkommen effektiv zu steigern, ohne die Kosten für Arbeitgeber/innen übermäßig zu erhöhen.
Welche Alternativen gibt es zur klassischen Gehaltserhöhung?
Sachleistungen und Gutscheine: Arbeitgeber/innen können ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro monatlich gewähren. Diese erfolgen meist in Form von Gutscheinen für das Tanken, den Einzelhandel oder Online-Shops.
Steuerfreie Zusatzleistungen: Viele Arbeitgeber/innen überlassen ihren Mitarbeitenden Arbeitsmittel wie Smartphones, Tablets oder Laptops. Die Möglichkeit, diese auch privat zu nutzen, ist steuerfrei. Ebenso kann auch die Möglichkeit, E-Fahrzeuge im Betrieb aufzuladen, steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.
Firmenwagen oder Dienstrad: Die Bereitstellung eines Dienstwagens oder eines Firmenfahrrads ist eine attraktive Möglichkeit, Arbeitnehmer/innen finanziell zu entlasten. Die private Nutzung eines Firmenwagens muss zwar als geldwerter Vorteil versteuert werden, jedoch können Arbeitgeber/innen auch Tank- oder Wartungskosten übernehmen. Das Firmenfahrrad kann entweder im Wege einer Gehaltsumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden.
Betriebliche Altersvorsorge: Zahlungen der Arbeitgeber/innen in die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeitenden sind bis zum Betrag von 3.864 Euro (2025) jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt ein Freibetrag von 7.728 Euro (2025) jährlich. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer/innen durch Entgeltumwandlung selbst einen Teil ihres Gehalts einbringen. Arbeitgeber/innen sind in diesem Fall verpflichtet, einen Zuschuss von maximal 15 Prozent auf die umgewandelten Beträge zu leisten.
Zuschüsse für Kinderbetreuung: Arbeitgeber/innen können steuerfreie Zuschüsse für die Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer/innen leisten. Diese Unterstützung entlastet Familien und macht das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver.
Zuschüsse für Nahverkehr und Weiterbildung: Die Kostenübernahme für ein Jobticket oder Zuschüsse zur Bahncard können eine finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer/innen bedeuten. Auch bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen oder Sprachkurse können durch Arbeitgeber/innen steuerfrei gefördert werden.
Gesundheitsförderung: Arbeitgeber/innen können bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeitenden aufwenden, z. B. für bestimmte Sportkurse, Rückenschule oder zur Stressbewältigung und gesunden Ernährung.
Mehr Urlaub oder reduzierte Arbeitszeit: Eine beliebte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung sind auch die Erhöhung der Urlaubstage oder die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt.
Mitarbeiterbeteiligung: Unternehmen können sog. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gewähren. Neben dem finanziellen Vorteil für die Beschäftigten bietet dieses Instrument den Vorteil für die Unternehmen, neue Mitarbeitende zu gewinnen bzw. Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden. Diese Beteiligungen sind in Höhe von 2.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Daneben werden unter bestimmten Voraussetzungen die geldwerten Vorteile auch aus größeren Vermögensbeteiligungen zunächst nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt dann erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Fazit
Steuerfreie oder pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen bieten eine attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Sie helfen, die Nettovergütung der Arbeitnehmer/innen zu steigern und gleichzeitig die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber/innen zu optimieren. Um die individuell beste Lösung zu finden, empfiehlt sich eine steuerliche Beratung. Der bundesweite Steuerberater-Suchdienst (https://stbk-stuttgart.de) bietet die Möglichkeit, seinen Anforderungen entsprechende Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater nach den Kriterien Ort (bzw. Postleitzahl), Arbeitsgebiete, Branchenkenntnisse und/oder Fremdsprachenkenntnisse in ganz Deutschland zu suchen.
Steuerberaterkammer Stuttgart im Profil
Die Steuerberaterkammer Stuttgart ist die Berufskammer der etwa 9.000 Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Nord- und Südwürttemberg. Sie betreibt u.a. einen kostenlosen Steuerberater-Suchdienst, der im Internet unter https://stbk-stuttgart.de/home/steuerberater-suchdienst/ zu erreichen ist. Hier sind über 28.000 Steuerberater/innen in ganz Deutschland mit ihren Arbeitsgebieten, Branchenkenntnissen sowie Fremdsprachenkenntnissen direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Suchdienst im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Steuerberaterkanzleien. Weitere Informationen rund um den steuerberatenden Beruf finden Sie ebenfalls unter https://stbk-stuttgart.de.
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