Steuerliche Vorteile betrieblicher Gesundheitsförderung

Pressemitteilung 2/2020 vom 11. Februar 2020

Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter gehören zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren für Unternehmen. Immer mehr Unternehmer setzen daher auf Prävention im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dazu zählen etwa Bewegungs- und Ernährungskurse oder Seminare zur Stressbewältigung. Hierbei kann der Arbeitgeber bares Geld sparen. „Seit Jahresbeginn kann ein Unternehmer mit nunmehr bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Dabei gilt es allerdings einiges zu beachten“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.

Was Unternehmer steuerlich beachten sollten

Steuerlich begünstigt sind Leistungen, die Krankheitsrisiken mindern bzw. verhindern (primäre Prävention) sowie das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln fördern (Gesundheitsförderung). Dabei müssen die Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der Paragrafen 20 und 20b im Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen.

Im Hinblick auf verhaltensbezogene Prävention, bspw. Suchtprävention, muss es sich um ein von den Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziertes Angebot handeln. Einen Überblick über die zertifizierten Angebote können sich Arbeitgeber auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassen verschaffen.

Im Übrigen können Arbeitgeber auch auf andere Maßnahmen, bspw. Bewegungsprogramme, die der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, zurückgreifen. Eine Zertifizierung derartiger Maßnahmen ist nicht erforderlich. Eine Orientierungshilfe bietet der vom GKV-Spitzenverband veröffentlichte „Leitfaden Prävention“.

Nicht gefördert werden Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen und Fitnessstudios, Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart, Massagen und physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings ohne Verknüpfung mit Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen. Solche Angebote können jedoch unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro fallen.

Die Begünstigung gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Geringverdiener. Wichtig ist, dass nur Sachleistungen und Barzuschüsse steuerlich begünstigt sind, die Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn gewähren. Gehaltsumwandlungen sind nicht steuerlich begünstigt. Arbeitgeber können Gesundheitsleistungen jedoch auf andere freiwillige Sonderzahlungen, bspw. auf das Weihnachtsgeld, anrechnen oder im Rahmen einer Gehaltserhöhung gewähren. Bis zum Freibetrag von 600 Euro müssen Arbeitgeber keinen Nachweis erbringen, dass die Maßnahmen berufsspezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorbeugen. Wird der Freibetrag überschritten, muss für eine steuerliche Begünstigung das überwiegend betriebliche Interesse des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Anderenfalls ist der den Freibetrag übersteigende Betrag als geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Fazit

Von der Förderung der Mitarbeitergesundheit profitieren Unternehmen gleich mehrfach: Sie reduzieren krankheitsbedingte Fehlzeiten, bieten Mitarbeitern attraktive Gehaltsextras und können dies sogar noch steuerlich geltend machen. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der steuerlichen Begünstigung empfiehlt es sich für Unternehmen, vorab einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, insbesondere wenn eine größere Anzahl von Mitarbeitern betroffen ist. Der bundesweite Steuerberater-Suchdienst (www.stbk-stuttgart.de) bietet die Möglichkeit, einen oder mehrere seinen Anforderungen entsprechende Steuerberater nach den Kriterien Ort (bzw. Postleitzahl), Arbeitsgebiete, Branchenkenntnisse und/oder Fremdsprachenkenntnisse in ganz Deutschland zu suchen.

Steuerberaterkammer Stuttgart im Profil

Die Steuerberaterkammer Stuttgart ist die Berufskammer der über 9.000 Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Nord- und Südwürttemberg. Sie betreibt u.a. einen kostenlosen Steuerberater-Suchdienst, der im Internet unter https://stbk-stuttgart.de/home/steuerberater-suchdienst/ zu erreichen ist. Hier sind über 28.000 Steuerberater/innen in ganz Deutschland mit ihren Arbeitsgebieten, Branchenkenntnissen sowie Fremdsprachenkenntnissen direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Suchdienst im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Steuerberaterkanzleien. Weitere Informationen rund um den steuerberatenden Beruf finden Sie ebenfalls unter https://stbk-stuttgart.de.


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