Steuertipps: Versicherungsbeiträge vom Fiskus unterstützt

Pressemitteilung 14/2024 vom 16. Dezember 2024

Versicherungen bieten Bürgerinnen bzw. Bürgern einen wichtigen Schutz für unterschiedliche Lebenslagen. Doch die monatlichen Kosten können sich schnell summieren. Viele Steuerpflichtige wissen dabei nicht, dass sie einen großen Teil ihrer Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen können. So werden Beiträge in der Steuererklärung oft nicht bzw. nicht hinreichend als Sonderausgaben oder Werbungskosten deklariert. „Dabei können Steuerpflichtige hier bares Geld sparen. Denn Altersvorsorgeaufwendungen und Beiträge zu anderen Versicherungen haben das Potenzial, das zu versteuernde Einkommen und damit die individuelle Steuerlast erheblich zu verringern“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.

Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung

Steuerpflichtige können Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Unter die Basisversorgung fallen u. a. die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungseinrichtungen und zur sogenannten Rürup-Rente. Ab dem Steuerjahr 2023 können diese Beiträge grundsätzlich zu 100 Prozent abgesetzt werden, jedoch maximal bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Für das Jahr 2024 erkennt das Finanzamt dafür maximal 27.566 Euro als Sonderausgaben an. Bei zusammenveranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Betrag.

Beiträge zur Riester-Rente

Die Riester-Rente kennen viele. Diese wird in der Ansparphase durch Zulagen und Steuervorteile in Form eines Sonderausgabenabzugs vom Staat gefördert. Der Sonderausgabenabzug in Höhe von maximal 2.100 Euro pro Jahr wird jedoch nur gewährt, wenn er sich für die Steuerpflichtigen gegenüber der Gewährung von Zulagen als günstiger darstellt. Der Betrag verdoppelt sich auch hier bei zusammenveranlagten Ehepaaren, wenn beide zum begünstigten Personenkreis gehören. Die jährliche Grundzulage beträgt bis zu 175 Euro. Die Kinderzulage beträgt bei vor 2008 geborenen Kindern 185 Euro pro Kind, bei ab 2008 geborenen Kindern 300 Euro pro Kind. Die sogenannte Günstigerprüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt. Dabei sind die gezahlten Riester-Beiträge, der individuelle Steuersatz und die Anzahl der Kinder von entscheidender Bedeutung.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Steuerpflichtigen steht auch für sonstige Vorsorgeaufwendungen ein Sonderausgabenabzug zu. Neben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen darunter auch Beiträge für eine Privat- sowie Autohaftpflicht-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich ebenfalls begünstigt.

Die absetzbare Höchstgrenze liegt hier bei 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer/innen und Beamtinnen bzw. Beamte sowie 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten sind die für die beiden Eheleute jeweils geltenden Beträge zu addieren. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich stets in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben geltend machen. Die Höchstbeträge werden dadurch in vielen Fällen bereits ausgeschöpft. Ein weiterer Entlastungseffekt durch die Beiträge für andere Versicherungen wird daher nur im Einzelfall erreicht.

Andere Versicherungen

Beiträge für Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können in der Regel unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören die Berufshaftpflicht-, die Arbeitsrechtsschutz- oder eine Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen greift.

Die Beiträge zu einer Hausrat- oder Elementarschadenversicherung oder zu einer privat veranlassten Rechtsschutzversicherung sind hingegen nicht von der Steuer absetzbar. Letztlich muss für jede Versicherung individuell geprüft werden, ob eine steuerliche Entlastung möglich ist.

Fazit

Wer sich nicht sicher ist, ob und wie Versicherungsbeiträge steuerlich zu berücksichtigen sind, sollte sich Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung besorgen. Bei Fragen und Unsicherheiten rund um die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen stehen Steuerberater/innen als kompetente Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Sie werden dabei immer auch die steuerlichen Auswirkungen in der Auszahlungsphase prüfen. Der bundesweite Steuerberater-Suchdienst (https://stbk-stuttgart.de) bietet die Möglichkeit, seinen Anforderungen entsprechende Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater nach den Kriterien Ort (bzw. Postleitzahl), Arbeitsgebiete, Branchenkenntnisse und/oder Fremdsprachenkenntnisse in ganz Deutschland zu suchen.

Steuerberaterkammer Stuttgart im Profil

Die Steuerberaterkammer Stuttgart ist die Berufskammer der etwa 9.000 Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Nord- und Südwürttemberg. Sie betreibt u.a. einen kostenlosen Steuerberater-Suchdienst, der im Internet unter https://stbk-stuttgart.de/home/steuerberater-suchdienst/ zu erreichen ist. Hier sind über 28.000 Steuerberater/innen in ganz Deutschland mit ihren Arbeitsgebieten, Branchenkenntnissen sowie Fremdsprachenkenntnissen direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Suchdienst im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Steuerberaterkanzleien. Weitere Informationen rund um den steuerberatenden Beruf finden Sie ebenfalls unter https://stbk-stuttgart.de.


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