Offener Brief zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission
Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 8. Februar 2018
Anlässlich der aktuellen Beratungen von EU-Parlament und EU-Rat zum sogenannten „Dienstleistungspaket“ wendet sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gemeinsam mit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einem offenen Brief an die Bundesregierung.
Darin fordern sie von der Bundesregierung:
- Die Mitgliedstaaten müssen selbst bestimmen können, welche Berufe mit welchen Zugangsvoraussetzungen belegt werden, solange diese in der EU nicht harmonisiert sind.
- Die Qualität der (frei)beruflichen Leistung muss als Ziel des Allgemeininteresses verankert werden.
- Die vollständige Darlegungs- und Beweislast muss im Falle von Beanstandungen des nationalen Berufsrechts immer die EU-Kommission tragen.
- Der Schutz der obligatorischen Kammermitgliedschaft und der Beschränkung der Beteiligungsverhältnisse in den Berufsgesellschaften als Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips muss in den Richtlinientext selbst und nicht nur in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden.
BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger: „Wir appellieren an die Bundesregierung, sich in den entscheidenden Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die Unabhängigkeit, Verlässlichkeit und hohe Qualität der Steuerberatungsleistungen gesichert werden. Als „Organe der Steuerrechtspflege“ sind die Steuerberater in Deutschland an berufsrechtliche Regelungen gebunden, die ein hohes Maß an Verantwortung, Qualität und Vertrauen garantieren und damit zu einem verlässlichen Steueraufkommen des Staates beitragen. Das muss so bleiben!“
Mit dem „Dienstleistungspaket“ will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, ihre Berufsreglementierungen auf Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen und dies auch nachzuweisen. Außerdem ist eine elektronische Dienstleistungskarte geplant. Der im Januar 2017 vorgelegte Vorstoß der Kommission besteht aus den drei Legislativdossiers „Verhältnismäßigkeitsprüfung“, „Notifizierungsverfahren“ und „elektronische Dienstleistungskarte“.
Der Wortlaut des offenen Briefes ist hier abrufbar.