Restrukturierungsberatung – mit dem Steuerberater Herausforderungen meistern

Pressemitteilung 2/2021 vom 11. Februar 2021

Viele Unternehmen stehen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Für das Jahr 2021 befürchten führende Ökonomen trotz aller bisher unternommenen Anstrengungen der Bundesregierung und trotz der milliardenschweren Hilfs- und Konjunkturpakete eine große Insolvenzwelle. Um diese abzufedern, ordnete der Gesetzgeber noch im Dezember 2020 in Windeseile das Restrukturierungsverfahren im Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungsgesetz neu. „Ziel ist es dabei, dass sich Unternehmen bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens sanieren können. Hierbei kommt Steuerberatern eine besondere Rolle zu“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.

Neu: Steuerberater als Restrukturierungsbeauftragte und Sanierungsmoderatoren

Seit dem 1. Januar 2021 können Steuerberater als gerichtlich bestellte Restrukturierungsbeauftragte oder als Sanierungsmoderatoren mit ihrer Fachkompetenz angeschlagenen Unternehmen in der Corona-Krise zur Seite stehen. Dies ist vor allem in diesen Zeiten essenziell, denn niemand kennt die Finanzen des Mandanten besser als der Steuerberater. So können sie bspw. die Krisenursachen analysieren, Sofortmaßnahmen einleiten, ein tragfähiges Restrukturierungskonzept erstellen oder die Mandanten bei Verhandlungen mit Stakeholdern begleiten. Durch Prüfung der bilanziellen Situation stellt der Steuerberater fest, ob die Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Unterbilanz, eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder droht. Derartige Tätigkeiten erfordern je nach Situation eine individuelle Beratung.

Vereinbare Tätigkeiten – Beratung aus einer Hand

Aber nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch darüber hinaus sind Steuerberater mit der wirtschaftlichen Lage ihrer Mandanten bestens vertraut und können diese daher passgenau unterstützen. Dabei gehören neben der klassischen steuerrechtlichen Beratung auch viele vereinbare Tätigkeiten zum Aufgabenspektrum des Berufsstands. Aber was sind vereinbare Tätigkeiten? Je nach Kanzleiportfolio bieten Steuerberater weitere Dienstleistungen von „A“ wie Aufsichtsrat bis „Z“ wie Zwangsverwalter an. Sie stehen ihren Mandanten auch mit betriebswirtschaftlicher Beratung, Fördermittel-, Finanzierungs- oder Existenzgründungsberatung zur Seite. Tätig werden können Steuerberater in über 20 Gebieten wie z. B. als Wohnimmobilienverwalter, Mediator, Sachverständiger, Nachlassverwalter, Beirat oder Liquidator. So bieten sie ihren Mandanten eine umfassende Beratung aus einer Hand und sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Unternehmen.

Fazit

Es empfiehlt sich also nicht nur in der gegenwärtigen Corona-Krise einen kompetenten Berater hinzuzuziehen, um das eigene Unternehmen zukunftsfest auszurichten. Der bundesweite Steuerberater-Suchdienst (www.stbk-stuttgart.de) bietet die Möglichkeit, einen oder mehrere seinen Anforderungen entsprechende Steuerberater nach den Kriterien Ort (bzw. Postleitzahl), Arbeitsgebiete, Branchenkenntnisse und/oder Fremdsprachenkenntnisse in ganz Deutschland zu suchen.

Steuerberaterkammer Stuttgart im Profil

Die Steuerberaterkammer Stuttgart ist die Berufskammer der über 9.000 Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Nord- und Südwürttemberg. Sie betreibt u.a. einen kostenlosen Steuerberater-Suchdienst, der im Internet unter https://stbk-stuttgart.de/home/steuerberater-suchdienst/ zu erreichen ist. Hier sind über 28.000 Steuerberater/innen in ganz Deutschland mit ihren Arbeitsgebieten, Branchenkenntnissen sowie Fremdsprachenkenntnissen direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Suchdienst im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Steuerberaterkanzleien. Weitere Informationen rund um den steuerberatenden Beruf finden Sie ebenfalls unter https://stbk-stuttgart.de.


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