Steuern 2017 – welche Änderungen sind zu erwarten?

Pressemitteilung 26/2016 vom 19. Dezember 2016

2016 An jedem Jahresende stellt sich für den Steuerzahler die Frage erneut: Mit welchen Steueränderungen ist zu rechnen und von welchen neuen Regelungen bin ich wie betroffen? Nach bisherigem Stand sollen in den Jahren 2017 und 2018 der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sog. „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Im Einzelnen sind u. a. folgende Anpassungen vorgesehen:

Grundfreibetrag

Die Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro soll um 168 Euro auf 8.820 Euro im Jahr 2017 erfolgen und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro dann in 2018 vorgenommen werden.

Änderungen für Eltern

Der Kinderfreibetrag wird von jetzt 4.608 Euro in 2017 um 108 Euro auf 4.716 Euro aufgestockt. Für 2018 ist eine weitere Erhöhung um 72 Euro auf 4.788 Euro vorgesehen. Für das monatliche Kindergeld gilt: Anhebung um jeweils 2 Euro in den Jahren 2017 und 2018; das heißt konkret, für das erste und zweite Kind steigt der Betrag von jetzt 190 Euro auf 192 Euro in 2017 und 194 Euro in 2018. Für das dritte Kind erhöht es sich von jetzt 196 Euro auf 198 Euro in 2017 bzw. auf 200 Euro im Jahr 2018. Für das vierte und jedes weitere Kind steigt der Betrag von jetzt 221 Euro auf 223 Euro (2017) und 225 Euro (2018).

Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber den ihrer Kinder. Um 10 Euro soll dieser Betrag zum 1. Januar 2017 steigen und erhöht sich damit von jetzt 160 Euro auf dann 170 Euro monatlich pro Kind, wenn die Kinder unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind und bei ihren Eltern wohnen, wobei das Einkommen der Eltern bestimmten festgelegten Grenzen unterliegt.

Es findet eine Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a des Einkommensteuergesetzes entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags statt. Somit steigt dieser von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro in 2017 und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro im Jahr 2018.

Steuervorteile für Elektromobilität

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität ist die bisher geltende fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung für erstmals zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 zugelassene E-Autos auf zehn Jahre ausgeweitet worden. Des Weiteren – und das ist für alle E-Mobilisten unter den Steuerpflichtigen interessant – ist künftig das Aufladen privater Elektro- und Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei. Gleiches gilt auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder. Bisher wurden derartige Vorgänge in aller Regel als geldwerter Vorteil eingestuft und waren folglich steuerpflichtig.

Anerkennung höherer Umzugskosten

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 gab das Bundesministerium der Finanzen die steuerliche Absetzbarkeit höherer Umzugskosten bekannt. Demnach gelten ab 1. Februar 2017 bei berufsbedingtem Umzug für Einzelpersonen 764 Euro statt bisher 746 Euro. Für Paare verdoppelt sich der Betrag auf 1.528 Euro. Für Kinder kann künftig ein Betrag von 337 Euro statt bisher 329 Euro steuermindernd in Ansatz gebracht werden.

Milderung der „kalten Progression“

Für viele Arbeitnehmer kann bereits eine geringe Einkommenserhöhung dazu führen, dass sie in eine höhere Steuerbelastung rutschen. Das hat nicht selten zur Folge, dass der dann gültige höhere Steuersatz letztlich unter Berücksichtigung der Inflation zu einem geringeren verfügbaren Einkommen führt, als das vor der Erhöhung der Fall war. Zwecks Ausgleich der „kalten Progression“ ist eine Verschiebung der Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 von 0,73 % und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 von 1,65 % nach rechts geplant.

Insgesamt kann hier nur eine Auswahl steuerlicher Neuregelungen oder geplanter Änderungen skizziert werden. Die Materie ist komplex und häufig für den Laien nicht ohne weiteres durchschaubar. Deshalb empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerexperten, der eine optimale Gestaltung sichern kann.

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