Grunderwerbsteuer – Zuständigkeitswechsel in Hessen mit Wirkung zum 1. Januar 2018

Information vom 7. Dezember 2017

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat die Bundessteuerberaterkammer wie folgt informiert: Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 geht die Zuständigkeit für die hessenweite Grunderwerbsteuerbearbeitung von den bestehenden dezentralen Grunderwerbsteuerstellen ausnahmslos auf die neu eingerichtete Hessische Zentralstelle im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, Verwaltungsstelle Lauterbach über. Die Änderung der Zuständigkeit umfasst auch die Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Grunderwerbsteuerfälle. Sämtliche Veräußerungsanzeigen ab dem 1. Januar 2018 sind ausschließlich an das Finanz-amt Alsfeld-Lauterbach, Verwaltungsstelle Lauterbach, zu richten.

Weitere Informationen sind direkt bei der Hessischen Zentralstelle für Grunderwerbsteuer im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach (Telefon: [06631] 790 – 0; E-Mail: Zentralstelle-GrESt@fa-al.hessen.de) erhältlich.

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